Mit der ECHT BODENSEE CARD & BODENSEECARD WEST fahren Urlauber am gesamten deutschen Bodenseeufer kostenlos mit Bus und Bahn! Geltungsgebiete sind die Verkehrsverbünde VHB und BODO, somit können Urlaubsgäste von Stein am Rhein (CH) bis Lindau den ÖPNV nutzen und erhalten zahlreiche Ermäßigungen bei den schönsten Ausflugszielen.
In Stockach wird ganzjährig Kurtaxe erhoben. Mit der Bezahlung der Kurtaxe und der Anmeldung durch den Gastgeber bei der Gemeinde erhalten Sie beim Check-in zwei Gästekarten, dieBODENSEECARD WEST & ECHT BODENSEE CARD. Nutzen Sie die Gästekarten inkl. Reiseführer auch digital auf Ihrem Smartphone! Ihr/e Gastgeber*in sendet Ihnen gerne die Karten per Mail zu.
Mahlwerk: Einladung zu einer Tasse KaffeeGenuss Hauptstraße 12 78333 Stockach Tel. 07771/9172100
INJOY: 20 % Rabatt auf Tageskarten Sport und Sauna Winterspürer Straße 46 78333 Stockach Tel. 07771/921550
Straußenfarm: 10 % Rabatt auf Führungen und auf Produkte im Hofladen Airach 3 78333 Stockach Tel. +497771 918 7044
FAQ's rund um die Gästekarte
Wer erhält die Gästekarten?
Alle kurtaxpflichtigen Übernachtungsgäste von Stockach, Espasingen, Hindelwangen, Hoppetenzell, Mahlspüren im Hegau, Mahlspüren im Tal, Raithaslach, Seelfingen, Wahlwies, Winterspüren und Zizenhausen. Die Karte wird am Tag der Anreise von Ihrem Vermieter ausgestellt.
Wie lange sind die Gästekarten gültig?
Die Karten gelten vom Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber bis zum Abreisetag.
Sind die Karten übertragbar?
Die Karten sind nicht übertragbar. Sie erhalten Ihre persönlichen Gästekarten.
Welche Bedingungen gelten in Bus und Bahn?
Wir möchten Ihren Urlaub in Stockach erholsam, aktiv und mit viel Freizeitvergnügen gestalten. Um Ihnen möglichst viel Aktivitäten zu bieten, erhebt die Stadt Stockach eine Kurtaxe. Die bezahlte Kurtaxe kommt Ihnen als Gast zu Gute und bietet einen erheblichen Mehrwert. Erhebungszeitraum: 01.01. bis 31.12. eines Jahres Tagessatz: 2€ pro Nacht und Person ab 15 Jahren
Als Zweitwohnsitzinhaber*in oder Dauercamper*in in Stockach sind Sie auch kurtaxepflichtig. Unabhängig von der Dauer und Häufigkeit des Aufenthalts haben sie eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten. Diese beträgt für Inhaber einer Zweitwohnung 20 Tagessätze und für Inhaber von Saisonstellplätzen 30 Tagessätze und wird quartalsweise abgerechnet. Die Kurtaxe wird nicht von Einwohnern erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung stehen. Bitte senden Sie zur Befreiung eine Bestätigung vom Arbeitgeber/Schule zu.
Ausführliche Informationen zur Kurtaxe
Die Erhebung der Kurtaxe ist durch die Kurtaxesatzung geregelt. Die komplette Satzung steht zum Download bereit. Ausführliche Informationen zu Befreiungen etc. entnehmen Sie bitte der Kurtaxesatzung.