Kommunale Wärmeplanung

Öffentliche Bekanntmachung
Die MVV Regioplan GmbH mit Sitz in Mannheim erstellt im Auftrag der Stadt Stockach eine kommunale Wärmeplanung gemäß § 7d Klimaschutzgesetz Baden- Württemberg (KSG BW). Laut § 7e Abs. 6 KSG BW besteht für die zur Datenübermittlung verpflichteten Energieunternehmen und öffentlichen Stellen keine Pflicht, die betroffenen Einzelpersonen im Zusammenhang mit der Erhebung der hierfür erforderlichen Daten gemäß Artikel 13 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung, DSGVO) zu informieren.
Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Gemeinden die Informationen gemäß Artikel 13 Abs. 3 und Artikel 14 Abs. 1 und 2 DSGVO ortsüblich bekannt zu machen.
Unter Beachtung von Art. 13, Abs. 3 und Artikel 14, Abs. 1 und 2 DSGVO teilt die Stadt Stockach folgendes mit:
Die Stadt Stockach beabsichtigt nicht, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden (Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung gemäß § 7d KSG BW). Andernfalls stellt die Stadt Stockach betroffenen Personen vor der Weiterleitung für einen anderen Zweck alle maßgeblichen Informationen gem. Art. 13 Abs. 2 DSGVO zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die MVV Regioplan GmbH, Mannheim auf der Grundlage von § 7e KSG BW erhoben. Erhoben und erarbeitet werden Daten des Energie- oder Brennstoffverbrauchs sowie des Stromverbrauchs zu Heizzwecken. Art und Umfang der erhobenen Daten sind in § 7e Abs. 1 KSG BW dargelegt. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der für die Stadt Stockach zuständigen Energieunternehmen (Betreiber der Strom-, Gas- und Wärmenetze) und der Bezirksschornsteinfeger.
Für die Veröffentlichung der kommunalen Wärmeplanung werden die Daten jeweils mehrerer Einzelgebäude zusammengefasst, so dass keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen oder Einzelunternehmen möglich sein werden.
Die erhobenen Einzeldaten werden nach Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen
Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Stockach, den 08.12.2022
Stolz
Bürgermeister