Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.
Jagdgenossenschaft
Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Stadt Stockach lädt hiermit die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Stockach zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Donnerstag, 26. Februar 2026, um 18.30 Uhr, im großen Sitzungssaal Rathaus Stockach, Adenauer Straße 4, 78333 Stockach ein. (eine persönliche Einladung erfolgt nicht)
- Begrüßung mit Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
- Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der dadurch gehaltenen Grundflächen
- Allgemeine Informationen zum Jagdkataster/Jagdgenossenschaft
- Tätigkeitsbericht über die Geschäftsführung der Jagdgenossenschaft
- Beratung und Beschlussfassung über die Eingliederung des Eigenjagdbezirks Stockach 2 „Distr. Schneit, Stockach und Distr. Weiherholz, Hoppetenzell“ in den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Stockach für 6 Jahre gemäß § 10 Abs. 4 JWMG
- Beratung und Beschlussfassung über die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre gemäß § 15 Abs. 7 i. V. m. § 17 Abs. 4 JWMG
- Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft
- Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages
- Verschiedenes
Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nicht öffentlich.
Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind alle Eigentümer, der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Stockach gelegenen Grundstücke, auch wenn diese auf anderen angrenzenden Gemeindemarkungen liegen und bejagbar sind. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehrheit der anwesenden und
vertretenen Jagdgenossen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundflächen gemäß § 15 Abs. 5 JWMG. Stimmenthaltungen werden als Ablehnung gezählt. Miteigentümer oder Gesamtheitseigentümer können ihr Stimmrecht als Jagdgenossen nur einheitlich ausüben; die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen werden nicht gezählt. Jeder Jagdgenosse kann sein Stimmrecht durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Vertreter ausüben. Sind für Grundflächen mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen, sind, sofern sie bei der Versammlung nicht alle anwesend sind, Vollmachten vorzulegen. Dies gilt auch bei Eheleuten. Ein Vollmacht-Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt. Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
Sollten sich seit dem 01.09.2025 Eigentumsverhältnisse/Miteigentümer geändert haben, so bitten wir, einen geeigneten Nachweis mitzubringen (z.B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Erbschein).
Um im Vorfeld Fragen der Bevollmächtigung und des Miteigentums klären zu können, kann das aktuelle Jagdkataster ab 09.02.26 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung auf dem Rathaus, Finanzverwaltung – Liegenschaften, Zimmer 32, Adenauerstr. 4 in Stockach eingesehen werden. Ebenfalls kann der Entwurf der Neufassung der Satzung bei der o. g. Adresse und auf der Homepage www.stockach.de unter folgendem Link https://www.stockach.de/stadt-stockach/de/wirtschaft-standort/jagdgenossenschaft#c7250) eingesehen werden.
Wir bitten die Versammlungsteilnehmer um rechtzeitiges Erscheinen (ab 17.45 Uhr) und ihren Personalausweis und ggf. Bevollmächtigungen bereitzuhalten, damit die erforderlichen Feststellungen bezüglich der Teilnahme- und Stimmberechtigung getroffen werden können.
Sie würden der Stadtverwaltung Stockach die Planung erleichtern, wenn Sie Ihre Teilnahme per
E-Mail an liegenschaftsamt@stockach.de oder telefonisch, Tel. 07771-802131 bis spätestens am Montag, 23.02.2026 ankündigen würden.
Für weitere Informationen zur Versammlung der Jagdgenossenschaft steht Ihnen Frau Dehner,
E-Mail: j.dehner(@)stockach.de oder Tel. 07771/802132 zur Verfügung.
Stockach, 02.02.2026
gez. Susen Katter
Bürgermeisterin








