Für Gastgeber

Sie möchten eine Ferienwohnung eröffnen oder gerne eine Unterkunft in Stockach oder Ortsteilen vermieten?

eine gemalte Checkliste

Checkliste

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt mit Schritten für die Erstvermietung.

Nutzen Sie das folgende Formular, um Ihre Unterkunft ins Online-Gastgeberverzeichnis der Stadt Stockach aufzunehmen!

Meldepflicht

Als Vermieter in Stockach unterliegen Sie der Meldepflicht. Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz oder seine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, bei ihm verweilende Personen innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden. Dafür nutzen wir das Programm AVS. Den Zugang hierfür erhalten Sie von der Tourist-Information Stockach. Hiermit geht auch die Eintragung und Abführung der Kurtaxe einher. 

Kurtaxe

Wir möchten Urlaub in Stockach erholsam, aktiv und mit viel Freizeitvergnügen gestalten. Um unseren Gästen möglichst viel Aktivitäten zu bieten, erhebt die Stadt Stockach ganzjährig eine Kurtaxe. Die bezahlte Kurtaxe kommt unseren Urlaubsgästen zu Gute und bietet einen erheblichen Mehrwert. Durch die Kurtaxe erhalten kurtaxepflichtige Gäste eine kostenlose Gästekarte, die BODENSEECARD WEST, die neben kostenfreier Bus- und Bahnnutzung zahlreiche Vorteile bietet. Mehr dazu erfahren Sie unten. 

Kurtaxebetrag ab 2023: 2€ pro Nacht und Person ab 15 Jahren

Sie als Gastgeber sind verpflichtet, die Kurtaxe von kurtaxepflichtigen Gästen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Die im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordenen Beträge an Kurtaxe sind jeweils bis zum 10. des folgenden Monats an die Gemeinde abzuführen. Dies erfolgt in der Regel per per SEPA-Lastschrift-Mandat. Setzen Sie sich für weitere Informationen gerne mit Katharina Riedle, Leitung der Tourist-Information Stockach in Verbindung. (Tel. 07771 802/325). E-Mail: k.riedle@stockach.de

Münzen

Hier finden Sie die Kurtaxesatzung zum Download: Kurtaxesatzung (PDF | 507 KB) (PDF, 508 KB).

Hier finden Sie die Änderungen der Kurtaxesatzung (PDF | 36 KB) seit 01.01.2023 zum Download (PDF, 27 KB).

Gästekarte

Titelbild des Gästekartenflyers - Familie steht an Bushaltestele

Mit der ECHT BODENSEE CARD & BODENSEECARD WEST fahren Urlauber am gesamten deutschen Bodenseeufer kostenlos mit Bus und Bahn! Geltungsgebiete sind die Verkehrsverbünde VHB und BODO, somit können Urlaubsgäste von Stein am Rhein (CH) bis Lindau den ÖPNV nutzen und erhalten zahlreiche Ermäßigungen bei den schönsten Ausflugszielen.

In Stockach wird ganzjährig Kurtaxe erhoben. Mit der Bezahlung der Kurtaxe und der Anmeldung durch den Gastgeber bei der Gemeinde erhalten Sie beim Check-in zwei Gästekarten, die  BODENSEECARD WEST & ECHT BODENSEE CARD. Nutzen Sie die Gästekarten inkl. Reiseführer auch digital auf Ihrem Smartphone! Ihr/e Gastgeber*in sendet Ihnen gerne die Karten per Mail zu. 

Kontakt

Tourist-Information Stockach
Kulturzentrum Altes Forstamt
Salmannsweilerstraße 1
78333 Stockach
Telefon 07771 802-300