Amtliche Bekanntmachungen

Aufhebung des Wasserschutzgebiets für die Dill-Brunnen I und II im Gewann Entlesee auf Gemarkung Stockach

Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz

Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 95 Abs. 1 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG), jeweils in der aktuellen Fassung, erlässt das Landratsamt Konstanz als zuständige untere Wasserbehörde folgende Rechtsverordnung:

§1Die Rechtsverordnung vom 26.11.1970 in der Fassung vom 06.03.1974 über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Dill-Brunnen I und II im Gewann Entlesee auf Gemarkung Stockach wird aufgehoben.

§ 3Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft.

Hinweis: Eine Verletzung der in § 95 WHG genannten Verfahrens- und Formvorschriften ist nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Erlass der Rechtsverordnung gegenüber dem Landratsamt Konstanz, Untere Wasserbehörde, schriftlich geltend gemacht werden.

Konstanz, den 14.07.2026
Philipp Gärtner
Erster Landesbeamter

Aufhebung des Wasserschutzgebiets für die Waldquelle auf Gemarkung Mahlspüren im Tal

Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz

Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 95 Abs. 1 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG), jeweils in der aktuellen Fassung, erlässt das Landratsamt Konstanz als zuständige untere Wasserbehörde folgende Rechtsverordnung:

§1Die Rechtsverordnung vom 30.11.1992 über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Waldquelle auf Gemarkung Mahlspüren im Tal wird aufgehoben.

§ 3Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft.

Hinweis: Eine Verletzung der in § 95 WHG genannten Verfahrens- und Formvorschriften ist nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Erlass der Rechtsverordnung gegenüber dem Landratsamt Konstanz, Untere Wasserbehörde, schriftlich geltend gemacht werden.

Konstanz, den 14.07.2026
Philipp Gärtner
Erster Landesbeamter