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Gästekarte & Kurtaxe

Die ECHT BODENSEE CARD & BODENSEECARD WEST und ihre Vorteile für Bodenseeurlauber

Mit der ECHT BODENSEE CARD & BODENSEECARD WEST fahren Urlauber am gesamten deutschen Bodenseeufer kostenlos mit Bus und Bahn! Geltungsgebiete sind die Verkehrsverbünde VHB und BODO, somit können Urlaubsgäste von Stein am Rhein (CH) bis Lindau den ÖPNV nutzen und erhalten zahlreiche Ermäßigungen bei den schönsten Ausflugszielen.

In Stockach wird ganzjährig Kurtaxe erhoben. Mit der Bezahlung der Kurtaxe und der Anmeldung durch den Gastgeber bei der Gemeinde erhalten Sie beim Check-in zwei Gästekarten, die  BODENSEECARD WEST & ECHT BODENSEE CARD. Nutzen Sie die Gästekarten inkl. Reiseführer auch digital auf Ihrem Smartphone! Ihr/e Gastgeber*in sendet Ihnen gerne die Karten per Mail zu. 

► Weitere Informationen und Ausflugstipps mit den Gästekarten finden Sie unter www.echt-bodensee-card.de und www.bodenseewest.eu/bodenseecardwest

► Flyer zum Download (PDF, 2,16KB)

Vorteile in Stockach

Vorteile in Stockach

• Stadtmuseum Stockach: 2 € Rabatt bei Sonderausstellungen

• Stadtführung: 50 % Rabatt

• Orgelführung: 1 € Rabatt

• Kleinkunst-/Meisterkonzertveranstaltungen: 2 € Rabatt

• Frei- und Hallenbad: 0,50 € Rabatt

• UmweltZentrum Stockach: 1 € Rabatt bei Veranstaltungen

Wundervoll: 1 Schal gratis ab 20 € Wareneinkaufswert
Hauptstraße 13
78333 Stockach
Tel. 07771/929958

Mahlwerk: Einladung zu einer Tasse KaffeeGenuss
Hauptstraße 12
78333 Stockach
Tel. 07771/9172100

INJOY: 20 % Rabatt auf Tageskarten Sport und Sauna
Winterspürer Straße 46
78333 Stockach
Tel. 07771/921550

Straußenfarm: 10 % Rabatt auf Führungen und auf Produkte im Hofladen
Airach 3
78333 Stockach
Tel. +497771 918 7044

FAQ's rund um die Gästekarte

Wer erhält die Gästekarten?

Alle kurtaxpflichtigen Übernachtungsgäste von Stockach, Espasingen, Hindelwangen, Hoppetenzell, Mahlspüren im Hegau, Mahlspüren im Tal, Raithaslach, Seelfingen, Wahlwies, Winterspüren und Zizenhausen. Die Karte wird am Tag der Anreise von Ihrem Vermieter ausgestellt.

Wie lange sind die Gästekarten gültig?

Die Karten gelten vom Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber bis zum Abreisetag. 

Sind die Karten übertragbar?

Die Karten sind nicht übertragbar. Sie erhalten Ihre persönlichen Gästekarten.

Welche Bedingungen gelten in Bus und Bahn?

Die BODENSEECARD WEST gilt im Nahverkehr (Stadt- und Regiobusse, sowie RB/RE/IRE/SBB/HZL-Bahnen) innerhalb der VHB-Zone in der 2. Klasse sowie bis nach Überlingen. Zusätzlich kann die Linie 200 nach Stein am Rhein bis Haltestelle Untertor (Schweiz) verbundüberschreitend genutzt werden.

Hier sehen Sie den aktuellen Plan der VHB Zonen, in denen Sie mit der Gästekarte kostenfrei fahren können. 

Die ECHT BODENSEE CARD ist gleichzeitig Ihre Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr am See. Genießen Sie mit Ihrer Gästekarte freie Fahrt in Stadtbussen, Regionalbussen und Regionalzügen im gesamten Bodensee-Oberschwaben Verbundgebiet (bodo) und auf einigen Linien sogar darüber hinaus.

Hier sehen Sie den aktuellen Zonen-Plan im bodo-Gebiet.

Kurtaxe

Wir möchten Ihren Urlaub in Stockach erholsam, aktiv und mit viel Freizeitvergnügen gestalten. Um Ihnen möglichst viel Aktivitäten zu bieten, erhebt die Stadt Stockach eine Kurtaxe. Die bezahlte Kurtaxe kommt Ihnen als Gast zu Gute und bietet einen erheblichen Mehrwert.

Erhebungszeitraum: 01.01. bis 31.12. eines Jahres

Tagessatz: 2€ pro Nacht und Person ab 15 Jahren


Als Zweitwohnsitzinhaber*in oder Dauercamper*in in Stockach sind Sie auch kurtaxepflichtig.
Unabhängig von der Dauer und Häufigkeit des Aufenthalts haben sie eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten.
Diese beträgt für Inhaber einer Zweitwohnung 20 tagessätze und für Inhaber von Saisonstellplätzen 30 Tagessätze und wird quartalsweise abgerechnet.
Die Kurtaxe wird nicht von Einwohnern erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung stehen. Bitte senden Sie zur Befreiung eine Bestätigung vom Arbeitgeber/Schule zu. 

Ausführliche Informationen zur Kurtaxe

Die Erhebung der Kurtaxe ist durch die Kurtaxesatzung geregelt. Die komplette Satzung steht zum Download bereit. Ausführliche Informationen zu Befreiungen etc. entnehmen Sie bitte der Kurtaxesatzung.

Änderung der Kurtaxesatzung ab 2023

Kurtaxesatzung (PDF zum Download, 23,1, KB)

Nutzungshinweise EBC Stand Januar 2024