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Filmrollen aus dem Archiv der Fotografenfamilie Hotz
Ein moderner Arbeitsplatz im Archiv

Benutzung

Archive sind zum Benutzen da!

Das Stadtarchiv stellt seine Bestände allen Bürgerinnen und Bürgern zur Einsichtnahme zur Verfügung. Dies geschieht unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften und Fristen sowie unter Berücksichtigung des Erhaltungszustandes der Unterlagen. Da es sich hierbei um Unikate (einzigartige Dokumente) handelt, ist eine Ausleihe der Unterlagen nicht möglich.

Benutzung im Lesesaal und schriftliche Anfragen

Die Benutzung im Lesesaal

Wir empfehlen Ihnen im Vorfeld einer Benutzung in unseren Beständen zu recherchieren. Die Einsichtnahme in die Unterlagen des Stadtarchivs ist im Lesesaal kostenfrei und kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Wenn Sie Unterlagen zur Recherche einsehen wollen, die Sie zum Zweck Ihrer Recherche benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Dadurch können wir Ihre Benutzung im Lesesaal bestmöglich vorbereiten. Senden Sie uns dazu bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen, dem Zweck Ihrer Recherche und ggf. der entsprechenden Archivsignaturen.

Nach dem Sie in unseren Beständen recherchiert und einen Termin zur Benutzung im Lesesaal vereinbart haben, empfehlen wir Ihnen den Benutzungsantrag (PDF; 30 KB) ausgefüllt am Tag der Benutzung mitzubringen.

Das eigenhändige Fotografieren unsere Bestände ist für Sie erlaubt! Dadurch werden unsere Archivalien bestmöglich geschützt. Das Archivpersonal fertigt Ihnen bei Bedarf auch Kopien oder Scans zu den gewünschten Unterlagen an, wenn es der Erhaltungszustand der Unterlagen zulässt. Die angefertigten Kopien und Scans werden Ihnen gemäß unserer Archivordnung (PDF; 360 KB) und Gebührenordnung (PDF; 306 KB) in Rechnung gestellt.

Schriftliche Anfragen an das Archiv

Eine weitere Möglichkeit unsere Bestände zu benutzen, ist eine schriftliche Anfrage. Bitte gehen Sie dabei möglichst detailliert auf Ihr Anliegen mit Ihren Kontaktdaten ein. Daraufhin erhalten Sie ein schriftliche Auskunft von uns. Diese Form der Anfrage ist für heimatkundliche und wissenschaftliche Zwecke gemäß unserer Archivordnung (PDF; 360 KB) und Gebührenordnung (PDF; 306 KB) kostenfrei. Bei kommerziellen oder privaten Anfragen sowie bei Recherchen in unseren Personenstandsregistern erheben wir Gebühren entsprechend des entstandenen Rechercheaufwandes.

 

Hinweise für die Familien- und Ahnenforschung

Im Großherzogtum Baden wurde das Führen von Personenstandsregistern ab 1870 eingeführt. Diese Personenstandsunterlagen werden bei Geburt, Tod und Heirat chronologisch angelegt. Daher ist für eine Recherche eine zeitgenaue Informationen zu der betroffenen Person entscheidend. Der Geburts-, Heirats-, oder Sterbeort ist für die Recherche ebenfalls entscheidend. Denn neben den Registern aus der Stadt Stockach, verwahrt das Stadtarchiv auch die Personenstandsregister aus den 9 Ortsteilen. Vor dem Jahr 1870 wurden Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle in den Kirchenbüchern verzeichnet. Diese können Sie in Archiven des Erzbistums Freiburg und der evangelischen Landeskirche in Baden einsehen. Die Zweitschriften dieser Kirchenbücher befinden sich im Landesarchiv Baden-Württemberg und wurden dort digitalisiert.

Seit der Eingemeindung der Ortsteile in die Stadt Stockach befinden sich auch deren Personenstandsunterlagen im Standesamt bzw. im Stadtarchiv in Stockach. Durch das Personenstandsgesetz von 2007 wird geregelt, dass nach Ablauf entsprechender Fristen (Geburtsregister 110 Jahre; Heiratsregister 80 Jahre; Sterberegister 30 Jahre) die Register vom Standesamt dem zuständigen Archiv anzubieten sind. Das bedeutet, dass das Stadtarchiv für die Geburtsregister bis 1910, für die Heiratsregister bis 1940 und für die Sterberegister bis 1990 zuständig ist. Die nachfolgende Tabelle wird jährlich aktualisiert und zeigt Ihnen welche Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv zu finden sind.

Personenstandsunterlagen im Stadtarchiv

 

 GeburtsregisterHeiratsregisterSterberegister
Stockach1870 - 19091870 - 19381870 - 1988
Espasingen1870 - 18991870 - 19321870 - 1972
Hindelwangen1870 - 19101870 - 19371870 - 1971
Hoppetenzell1870 - 19101870 - 19201870 - 1974
Mahlspüren im Hegau1870 - 19101870 - 19371870 - 1973
Mahlspüren im Tal1870 - 19101870 - 19381870 - 1972
Raithaslach1870 - 18991870 - 19281870 - 1973
Wahlwies1870 - 19101870 - 19381870 - 1974
Winterspüren1870 - 19101870 - 19381870 - 1972
Zizenhausen1870 - 19091870 - 19381870 - 1973

Recherchen in den Personenstandsunterlagen erfolgen auf schriftliche Anfrage. Dabei können gemäß unserer Archivordnung (PDF; 360 KB) und Gebührenordnung (PDF; 306 KB) Kosten für Recherchen, sowie das Anfertigen von Kopien und Scans entstehen.

Für die Personenstandsunterlagen, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden sind, ist das Standesamt Stockach zuständig.

Hinweise zu Archivführungen

Sie haben Interesse an einer Führung durch das Stadtarchiv? Sie Fragen sich, was das Berufsfeld eines Archivars oder einer Archivarin ausmacht?

Dann sprechen Sie uns gern für eine Führung durch unser Stadtarchiv an. Dadurch erhalten Sie Einblicke in den spannenden Alltag in einem Archiv und lernen die historischen Schätze des Stadtarchivs kennen.

Wir freuen uns auf Sie!

Wichtige archivische Begriffe

ArchivgutAlle Unterlagen, die von einer Archivarin oder einem Archivar als archivwürdig eingestuft wurden und somit für unbestimmte Zeit im Archiv aufbewahrt werden.
BestandEin Bestand ist eine sinnvoll zusammengefasste Einheit von Archivgut, die auf Grund ihrer Herkunft, ihres Themas oder ihrer Beschaffenheit angelegt wurde. Um in den Beständen recherchieren zu können bedarf es archivischer Findmittel.
FindmittelAls Findmittel werden archivische Werkzeuge bezeichnet, durch die man in einzelnen Beständen recherchieren kann. Bei uns gehören derzeit zum Beispiel Ablieferungslisten, Findbücher, oder auch die Beständeübersicht dazu. Zudem arbeiten wir derzeit daran diese Findmittel in eine archivische Datenbank zu überführen.
NachlassIm archivischen Sinne besteht ein Nachlass aus den Unterlagen einer verstorbenen Person. Diese Unterlagen geben Auskunft über sein privates, berufliches und gesellschaftliches Wirken. Ein Nachlass gelangt als Schenkung, Depositum (Leihgabe) oder durch Kauf an ein Archiv. Werden die Unterlagen vor dem Tod einer Person an das Archiv abgegeben, spricht man von einem Vorlass.
PersonenstandsbücherDie Personenstandsurkunden werden vom Standesamt bei Geburt, Eheschließung oder Tod einer Person erstellt und sind jahrgangsweise zu einem Buch zusammengefasst. Sie können Informationen zu Lebensdaten, Beruf und Verwandten enthalten und sind ein wichtiges Rechercheinstrument für die Ahnenforschung.
RegisterJedes Personenstandsbuch besitzt am Ende eines Jahrgangs oder des Buches ein Namensregister. Dieses unterstützt und beschleunigt die Recherche in den Bänden.
SchutzfristEs gibt verschiedene gesetzlich geregelte Schutzfristen, die für die archivische Arbeit von Bedeutung sind. Als Grundlage für die Festsetzung von Schutzfristen dient das Landesarchivgesetz Baden-Württembergs (LArchG).
TektonikAls Tektonik (PDF; 438 KB) wird im archivischen Sinne eine hierarchische Übersicht aller Bestände eines Archivs verstanden. Sie ermöglicht die systematische Suche nach Beständen.

Ein umfassendes Glossar zu den wichtigsten archivischen Fachbegriffen finden Sie auf der Seite des Bundesarchivs oder auch in der Broschüre "Archivisch für Anfänger. 25 Fachbegriffe einfach erklärt".