Gästekarte & Kurtaxe
Die BODENSEECARD WEST und ihre Vorteile für Bodenseeurlauber
Mit der BODENSEECARD WEST fahren Urlauber am westlichen Bodensee kostenlos mit Bus und Bahn! Geltungsgebiet ist der Verkehrsverbund Hegau-Bodensee, der den gesamten Landkreis Konstanz umfasst. Auch Überlingen und Umgebung sowie die Stadt Stein am Rhein (CH) sind im Ticket inkludiert. Damit sind Sie immer entspannt unterwegs und bekommen dazu noch Ermäßigungen bei den schönsten Ausflugszielen.
In Stockach wird ganzjährig Kurtaxe erhoben. Mit der Bezahlung der Kurtaxe und der Anmeldung durch den Gastgeber bei der Gemeinde erhalten Sie beim Check-in Ihre Gästekarte, die BODENSEECARD WEST. Nutzen Sie die Gästekarte inkl. Reiseführer auch digital auf Ihrem Smartphone! Ihr/e Gastgeber*in sendet Ihnen gerne die BODENSEECARD WEST per Mail zu.
Zusätzlich haben Sie folgende weitere Vorteile:
- Rabatt von 20% auf ihre Kursschifffahrtstickets der schweizerischen Kursschiffe zwischen Schaffhausen und Konstanz
- Rabatt von 20 % im Sea Life Konstanz
- weitere Rabatte bei über 80 Ausflugszielen der Region
Flyer zum Download (PDF, 2,16KB)
► Klicken Sie hier zum Download des Ausflugsführers und schauen Sie, von welchen zahlreichen Vergünstigungen Sie der BodenseeCard West profitieren. (Flyer als PDF zum Download, 8,13 KB)
Vorteile in Stockach
FAQ's rund um die Gästekarte
Kurtaxe
Wir möchten Ihren Urlaub in Stockach erholsam, aktiv und mit viel Freizeitvergnügen gestalten. Um Ihnen möglichst viel Aktivitäten zu bieten, erhebt die Stadt Stockach eine Kurtaxe. Die bezahlte Kurtaxe kommt Ihnen als Gast zu Gute und bietet einen erheblichen Mehrwert.
Erhebungszeitraum: 01.01. bis 31.12. eines Jahres
Tagessatz: 2€ pro Nacht und Person ab 15 Jahren
Als Zweitwohnsitzinhaber*in oder Dauercamper*in in Stockach sind Sie auch kurtaxepflichtig.
Unabhängig von der Dauer und Häufigkeit des Aufenthalts haben sie eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten.
Diese beträgt für Inhaber einer Zweitwohnung 20 tagessätze und für Inhaber von Saisonstellplätzen 30 Tagessätze und wird quartalsweise abgerechnet.
Die Kurtaxe wird nicht von Einwohnern erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung stehen. Bitte senden Sie zur Befreiung eine Bestätigung vom Arbeitgeber/Schule zu.