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Gästekarte & Kurtaxe

Die BODENSEECARD WEST und ihre Vorteile für Bodenseeurlauber

Mit der BODENSEECARD WEST fahren Urlauber am westlichen Bodensee kostenlos mit Bus und Bahn! Geltungsgebiet ist der Verkehrsverbund Hegau-Bodensee, der den gesamten Landkreis Konstanz umfasst. Auch Überlingen und Umgebung sowie die Stadt Stein am Rhein (CH) sind im Ticket inkludiert. Damit sind Sie immer entspannt unterwegs und bekommen dazu noch Ermäßigungen bei den schönsten Ausflugszielen.

In Stockach wird ganzjährig Kurtaxe erhoben. Mit der Bezahlung der Kurtaxe und der Anmeldung durch den Gastgeber bei der Gemeinde erhalten Sie beim Check-in Ihre Gästekarte, die BODENSEECARD WEST. Nutzen Sie die Gästekarte inkl. Reiseführer auch digital auf Ihrem Smartphone! Ihr/e Gastgeber*in sendet Ihnen gerne die BODENSEECARD WEST per Mail zu. 

Zusätzlich haben Sie folgende weitere Vorteile:

  • Rabatt von 20% auf ihre Kursschifffahrtstickets der schweizerischen Kursschiffe zwischen Schaffhausen und Konstanz
  • Rabatt von 20 % im Sea Life Konstanz
  • weitere Rabatte bei über 80 Ausflugszielen der Region

Flyer zum Download (PDF, 2,16KB)

► Klicken Sie hier zum Download des Ausflugsführers und schauen Sie, von welchen zahlreichen Vergünstigungen Sie der BodenseeCard West profitieren. (Flyer als PDF zum Download, 8,13 KB)

Vorteile in Stockach

Vorteile in Stockach

• Stadtmuseum Stockach: 2 € Rabatt bei Sonderausstellungen

• Stadtführung: 50 % Rabatt

• Orgelführung: 1 € Rabatt

• Kleinkunst-/Meisterkonzertveranstaltungen: 2 € Rabatt

• Frei- und Hallenbad: 0,50 € Rabatt

• Sommerferienprogramm: 1 € Rabatt auf ausgewählte Veranstaltungen

• UmweltZentrum Stockach: 1 € Rabatt bei Veranstaltungen

Wundervoll: 1 Schal gratis ab 20 € Wareneinkaufswert
Hauptstraße 13
78333 Stockach
Tel. 07771/929958

Mahlwerk: Einladung zu einer Tasse KaffeeGenuss
Hauptstraße 12
78333 Stockach
Tel. 07771/9172100

INJOY: 20 % Rabatt auf Tageskarten Sport und Sauna
Winterspürer Straße 46
78333 Stockach
Tel. 07771/921550

Straußenfarm: 10 % Rabatt auf Führungen und auf Produkte im Hofladen
Airach 3
78333 Stockach
Tel. +497771 918 7044

FAQ's rund um die Gästekarte

Wer erhält die BODENSEECARD WEST?

Alle kurtaxpflichtigen Übernachtungsgäste von Stockach, Espasingen, Hindelwangen, Hoppetenzell, Mahlspüren im Hegau, Mahlspüren im Tal, Raithaslach, Seelfingen, Wahlwies, Winterspüren und Zizenhausen. Die Karte wird am Tag der Anreise von Ihrem Vermieter ausgestellt.

Wie lange ist die Gästekarte gültig?

Die Karte gilt vom Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber bis zum Abreisetag. 

Ist die Karte übertragbar?

Die Karte ist nicht übertragbar. Sie erhalten Ihre persönliche Gästekarte.

Welche Bedingungen gelten in Bus und Bahn?

Die Gästekarte gilt im Nahverkehr (Stadt- und Regiobusse, sowie RB/RE/IRE/SBB/HZL-Bahnen) innerhalb der VHB-Zone in der 2. Klasse sowie bis nach Überlingen. Zusätzlich kann die Linie 200 nach Stein am Rhein bis Haltestelle Untertor (Schweiz) verbundüberschreitend genutzt werden. Zur Mitnahme von Tieren und Fahrrädern ist ein Fahrschein zu lösen.

Hier sehen Sie den aktuellen Plan der VHB Zonen, in denen Sie mit der Gästekarte kostenfrei fahren können. 

Kontakt & Information

Bitte wenden Sie sich an Ihren Gastgeber, die Tourist-Information oder unter www.vhb-info.de an den Verkehrsverbund Hegau-Bodensee.

Kurtaxe

Wir möchten Ihren Urlaub in Stockach erholsam, aktiv und mit viel Freizeitvergnügen gestalten. Um Ihnen möglichst viel Aktivitäten zu bieten, erhebt die Stadt Stockach eine Kurtaxe. Die bezahlte Kurtaxe kommt Ihnen als Gast zu Gute und bietet einen erheblichen Mehrwert.

Erhebungszeitraum: 01.01. bis 31.12. eines Jahres

Tagessatz: 2€ pro Nacht und Person ab 15 Jahren


Als Zweitwohnsitzinhaber*in oder Dauercamper*in in Stockach sind Sie auch kurtaxepflichtig.
Unabhängig von der Dauer und Häufigkeit des Aufenthalts haben sie eine pauschale Jahreskurtaxe zu entrichten.
Diese beträgt für Inhaber einer Zweitwohnung 20 tagessätze und für Inhaber von Saisonstellplätzen 30 Tagessätze und wird quartalsweise abgerechnet.
Die Kurtaxe wird nicht von Einwohnern erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder dort in Ausbildung stehen. Bitte senden Sie zur Befreiung eine Bestätigung vom Arbeitgeber/Schule zu. 

Ausführliche Informationen zur Kurtaxe

Die Erhebung der Kurtaxe ist durch die Kurtaxesatzung geregelt. Die komplette Satzung steht zum Download bereit. Ausführliche Informationen zu Befreiungen etc. entnehmen Sie bitte der Kurtaxesatzung.

Änderung der Kurtaxesatzung ab 2023

Kurtaxesatzung (PDF zum Download, 23,1, KB)