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Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründen, können Sie bestimmen, welchen Namen Sie in der Lebenspartnerschaft führen wollen. Sie können Ihren bisherigen Namen beibehalten und damit getrennte Namen f [mehr]
Das gerichtliche Mahnverfahren ermöglicht es Ihnen, einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme auf einfache und schnelle Weise gerichtlich feststellen zu lassen. Wenn der Schuldner keinen W [mehr]
Wenn Sie zum ersten Mal eine Person in Heimarbeit beschäftigen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Danach tragen Sie jede Person in eine Heimarbeitsliste ein, die Sie in Heimarbe [mehr]
Eine Gebäude- oder Kaminsprengung oder eine Sprengung bei Straßenbaumaßnahmen müssen Sie anzeigen. Anzeigepflichtig ist die Inhaberin oder der Inhaber der Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosion [mehr]
Wenn Sie jemanden beschäftigen, der Angehörige pflegt, ist diese Person besonders vor einer Kündigung geschützt. Pflegezeitgesetz Es ermöglicht Beschäftigten, pflegebedürftige nahe Angehörige in einer [mehr]
Sie haben zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleicher Abmessung der Kennzeichenschilder? Sie können dafür ein Wechselkennzeichen erhalten. Es ermöglicht als Alternative zum Saisonkennz [mehr]
Als Betreiber von industriellen und gewerblichen Anlagen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt sein müssen, müssen Sie die von Ihren Anlagen ausgehenden Luftverunreinigungen regelmäßig ermitteln. S [mehr]
Gleichgeschlechtliche Partner oder Partnerinnen können eine "Eingetragene Lebenspartnerschaft" begründen. Hinweis: Benötigen Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Nachweis über die eingetragene Lebens [mehr]
Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen [mehr]
Unter der „Erschließung“ eines Grundstücks werden alle Maßnahmen verstanden, um ein Grundstück „baureif“ zu machen. Dadurch entstehen Kosten. Diese müssen Sie als Grundstückseigentümer oder Grundstück [mehr]