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Gruppe StockachTreffen Die AA - Gruppe Stockach trifft sich jeden 2. Dienstag in der geraden Kalenderwoche von 20:00 - 22:00 Uhr. Treffpunkt ist das Palottiheim in der Pfarr- straße 3. Kontakt-Tel.: 0171[mehr]
Gruppe Stockach • Treffen Die AA - Gruppe Stockach trifft sich jeden 2. Dienstag in der geraden Kalenderwoche von 20:00 - 22:00 Uhr. Treffpunkt ist das Palottiheim in der Pfarr- straße 3. Kontakt-Tel.: 0171[mehr]
Gruppe StockachTreffen Die AA - Gruppe Stockach trifft sich jeden 2. Dienstag in der geraden Kalenderwoche von 20:00 - 22:00 Uhr. Treffpunkt ist das Palottiheim in der Pfarr- straße 3. Kontakt-Tel.: 0171[mehr]
Gruppe Stockach Treffen Die AA - Gruppe Stockach trifft sich jeden 2. Dienstag in der geraden Kalenderwoche von 20:00 - 22:00 Uhr. Treffpunkt ist das Pallotihe im in der Pfarrstraße 3. Kontakt-Tel.: 0171[mehr]
Gruppe Stockach Treffen Die AA - Gruppe Stockach trifft sich jeden 2. Dienstag in der geraden Kalenderwoche von 20:00 - 22:00 Uhr. Treffpunkt ist das Palottiheim in der Pfarr- straße 3. Kontakt-Tel.: 0171[mehr]
Gruppe StockachTreffen Die AA - Gruppe Stockach trifft sich jeden 2. Dienstag in der geraden Kalenderwoche von 20:00 - 22:00 Uhr. Treffpunkt ist das Palottiheim in der Pfarr- straße 3. Kontakt-Tel.: 0171[mehr]
Gruppe StockachTreffen Die AA - Gruppe Stockach trifft sich jeden 2. Dienstag in der geraden Kalenderwoche von 20:00 - 22:00 Uhr. Treffpunkt ist das Palottiheim in der Pfarr- straße 3. Kontakt-Tel.: 0171[mehr]
durch die Gemeindebeamten. 1934-1937 IV.1/40 Anschaffung von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Kalendern usw. 1936-1944 IV.1./41 Auszüge aus dem Ministerialblatt des Reichs- und Preussischen Ministeriums [...] Verkauf von städt. Gegenständen aller Art. 1941-1948 IV.3/99 Anschaffung von Büchern, Zeitschriften, Kalendern usw. 1945-1951 IV.3/100 Anmeldung und Verwendung von Vervielfältigungsapparaten. 1946-1947 IV.3/101[mehr]
eit beträgt je angefangenen Kalendermonat 18 % der Nettokasse Steuersatz für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen[mehr]
eit beträgt je angefangenen Kalendermonat 18 % der Nettokasse Steuersatz für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen[mehr]