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Sie wollen vorübergehend oder als gewerbetreibende Person im Reisegewerbe aus besonderem Anlass gastronomisch tätig werden? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen.[mehr]
Eigentümer, Besitzerin und Besitzer oder sonstige zur Unterhaltung eines Kulturdenkmals verpflichtete Person in bestimmten Fällen als Erwerberin oder Erwerber eines Grundstücks, auf dem sich ein besonders [mehr]
und als selbstständiges Grundstück eingetragen. Sonderfälle Die Grundstücksteilung muss von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden, wenn Ihr Grundstück: in einem Umlegungsgebiet[mehr]
ein Zahnarztregister, in dem sie Zahnärzte und Zahnärztinnen erfassen. Es enthält Angaben über die Person und die berufliche Tätigkeit der Zahnärzte und Zahnärztinnen, die für die Zulassung von Bedeutung[mehr]
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat für bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte eine pauschale Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Versicherungsschutz besteht subsidiär für alle[mehr]
Kennzeichen wird daraufhin gesperrt. So kann man Sie nicht dafür verantwortlich machen, wenn eine andere Person mit Ihren alten Kennzeichenschildern Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begeht. Achtung: Ohne [mehr]
Wenn Sie als ausreisepflichtige Person durch eine nachhaltige Beschäftigung Ihren Lebensunterhalt selbst sichern und in Deutschland gut integriert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen[mehr]
Jede natürliche oder juristische Person kann eine Stiftung errichten. Auch mehrere Personen gemeinsam können eine Stiftung errichten. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stiftungsbehörde, wenn Sie[mehr]
ng und verschiedene Workshops dazu beigetragen Stärken und Schwächen der Stadt auszumachen. Bürgermeisterin Susen Katter sagt: „Unsere Innenstadt sorgt mit ihren historischen Gebäuden und der bunten Mischung [...] ihrer hohen Servicequalität die Attraktivität der Innenstadt erheblich prägen. Sie stellen für die Bevölkerung den wichtigsten Besuchsgrund dar. Daher gilt es genau diese Stärke noch sichtbarer zu gestalten[mehr]
Tipp: Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat).[mehr]