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des Gemeinderates der Stadt Stockach übereinstimmt. Stockach, den 13.12.2018 …………………………………….... Bürgermeister Inkrafttreten nach § 10 Abs. 3 BauGB durch Bekanntmachung vom .…………………. sto06017 Textfeld 18.01 [mehr]
die Finanzverwaltung, das Baurechts- und Ordnungsamt und das Stadtbauamt. Dienstherr ist der Bürgermeister. Das größte Amt ist das Hauptamt. Hier arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem [mehr]
Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher meldet die Ergebnisse an die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister beziehungsweise an die Kreiswahlleiterin oder den Kreiswahlleiter. Diese ermitteln die Ergebnisse [mehr]
ausschuss. Dieser ermittelt das endgültige Ergebnis für die Gemeinde und stellt es fest. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin macht das Endergebnis anschließend öffentlich bekannt (z.B. im Amtsblatt [mehr]
kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Stimmabgabe Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters richten sich nach einer amtlichen, einheitlichen Vorlage. Die Stimmzettel enthalten Namen, Vornamen [mehr]