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Satzungsbeschluss des Gemeinderats ent- spricht (Ausfertigung). Stockach, den …………… Rainer Stolz Bürgermeister Inkrafttreten des Bebauungsplanes …………… und der Örtlichen Bauvorschriften durch ortsübliche B [mehr]
Anschluss an die öffentliche Kanalisation ist nicht zulässig. Stockach, den 20. Nov. 2008 Stolz Bürgermeister Hinweise: Folgende Maßnahmen sollten dem Leitungsträger (Zweckverband Bodensee- Wasserversorgung [mehr]
74 LBO) Auf die Örtlichen Bauvorschriften „Espen“ wird hingewiesen. Stockach, den 07.03.2013 Bürgermeister : Planer : ( S t o l z ) ----------------------------------------- -------------------------- [mehr]
mind. 0,50 m zur Grenze einzuhalten. Stockach, 16.02.2017 Ausgefertigt: ……………………………….. Stolz, Bürgermeister Stadt Stockach - Bebauungsplan `Grabenäcker – 1. Änderung´, OT Windegg (Vereinfachtes Verfahren [mehr]