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hat der Gemeinderat der Stadt Stockach am 26.10.1994 folgende Satzung beschlossen: § 1 Sachlicher Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die in der Baulast der Stadt Stockach stehenden öffentlichen Straßen [...] STADT STOCKACH Landkreis Konstanz Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Auf Grund von § 8 Abs. 1 und 3 Bundesfernstraßengesetz - FStrG -, der §§ 16 Abs. 7 und [...] Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis der Stadt Stockach. (2) Abs. 1 gilt nicht, wenn nach dem Straßenverkehrsrecht eine Erlaubnis für eine übermäßige S [mehr]
STADT STOCKACH Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 29. November 1989 Aufgrund von § 41 Abs. 2 des Straßengesetzes [...] beanstandet hat oder wenn die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Stockach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht [mehr]