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Die Führungsakademie Baden-Württemberg bildet in einem speziellen Führungslehrgang qualifizierte Nachwuchskräfte für leitende Führungsfunktionen aus. Das Lehrgangsprogramm ist auf die Bedarfe der ents [mehr]
Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Für die Klassen A, A1, A2 [mehr]
Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann benötigen Sie einen neuerteilten F [mehr]
bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen. Führerscheine dieser Klassen müssen Sie spätestens im Alter von 50 Jahren auf den Kartenführerschein umtauschen. Dabei müssen Sie auch Ihre Kraft [mehr]
Erwerben Sie zu einer schonvorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen. Folgende K [mehr]
Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen. Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach [mehr]
Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE oder D1, D1E ist Ihr Führerschein fünf Jahre gültig. Sie können ihn jeweils um fünf weitere Jahre verlängern lassen. Führerscheine zum Fahren von Lastkraftwagen d [mehr]
Sie haben einen ausländischen Führerschein und verlegen Ihren Wohnsitz längerfristig nach Deutschland? Sie wohnen wegen persönlicher und/oder beruflicher Bindungen an mindestens 185 Tagen im Jahr in D [mehr]
Bestimmte Träger eines Horts und eines Horts an der Schule können Förderungen des Landes beantragen. Als Träger eines Horts müssen Sie diese Fördermittel vollständig dazu verwenden, um ihren Betreuung [mehr]