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Am Wahltag werden Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal eingesetzt. Zu ihren Aufgaben als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl zählen beispielsweise: A [mehr]
Sie wollen in einem anderen Wahllokal wählen als in dem, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht? Sie wollen Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben? Dafür benötigen Sie einen Wahlschein. Menschen mit Be [mehr]
Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen, können sie sich beide nach der Steuerklasse IV besteuern lassen oder sich ein Ehegatte nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuern las [mehr]
lich geregelt. Diese alten Wohnberechtigungsscheine haben ihre Gültigkeit in Baden-Württemberg spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2008 verloren. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Sozi [mehr]
Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 8,8 Prozent Ihrer Ausgaben zur Förderung des Wohnungsbaus. Dies sind beispielsweise Einzahlungen auf einen Bausparvertrag oder Aufwendungen für den ersten Erwerb [mehr]
Droht Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung oder sind Sie bereits obdachlos geworden, können Sie Sozialhilfe beantragen. Ihren Wohnraum können Sie aus verschiedenen Gründen verlieren (z.B. Räumungsklage, fr [mehr]
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Sein Wahlrecht ausüben kann in der Regel nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Im Ausland lebende Deutsche, die bei kein [mehr]
Hauptwohnsitz haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde versendet spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Bei Bürgern und Bürgerinnen, die nach diesem [mehr]
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Personen, die als Rückkehrer [mehr]
Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet sind, werden automatisch eingetragen. Die Gemeinde sendet Ihnen spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung zu. Hinweis: Die Wahlbenachrichtigung gilt [mehr]