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Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Für die Klassen A, A1, A2 [mehr]
Versicherte können ihre Krankenkasse frei wählen. Das gilt auch, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Hinweis: Die neue Krankenkasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder die Wahl dur [mehr]
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Jeder Beschäftigungsbetrieb braucht eine Betriebsnummer. Damit ist der Arbeitgeber für Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar. Die Betriebsnummer müssen Sie online beantragen. Die Betrieb [mehr]
Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen. Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach [mehr]