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Wenn Sie als Lehrkraft in Baden-Württemberg tätig werden möchten, müssen Sie Ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse vorher anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren werden Ihre individuellen Qualifi[mehr]
Zuschuss für Ihre Wohneinheit bekommen, wenn der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige für sie vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Für Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen[mehr]
in Höhe von 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars: maximal EUR 1.300 bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal EUR 1.700 bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten Wohnungseigentümergemeinschaften[mehr]
ist vor allem in den folgenden Fällen notwendig, in denen Bäume einem besonderen Schutz unterliegen. 1. Schutz von Bäumen als „Geschützte Landschaftsbestandteile“ Städte oder Gemeinden können Bäume durch [...] Gründen des Artenschutzes a) Es ist in der Regel verboten, Bäume und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Zulässig sind in dieser Zeit[mehr]
Wenn Sie das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwalten möchten (Wohnimmobilienverwaltung), benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis. Wenn[mehr]
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen 6 Monate lang aufzubewahren. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.[mehr]
Zuschüsse zu den Lohnkosten gewähren. Der Lohnkostenzuschuss wird monatlich ausgezahlt und beträgt im 1. und im 2. Förderjahr 100 Prozent, im 3. Förderjahr 90 Prozent, im 4. Förderjahr 80 Prozent und im 5[mehr]
wenn dies bei den beschäftigten Personen oder bei ihm selbst zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen kann. Wenn Sie eine Genehmigung für genehmigungsbedürftige Beschäftigung[mehr]
Anlage 3 Teil 1 der 42. BImSchV und innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 der 42. BImSchV zu informieren, wenn bei einer Laboruntersuchung eine Überschreitung der in Anlage 1 der 42. BImSchV[mehr]
Das Förderprogramm „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ (B²MM) richtet sich an Unternehmen, Behörden und Zusammenschlüsse ohne Erwerbscharakter mit Sitz in Baden-Württemberg. Ziel des[mehr]