Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Das Wappen des Landes Baden-Württemberg zeigt im goldenen Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen. Es gibt es als großes und als kleines Landeswappen. Im großen Landeswappen ruht auf d [mehr]
Es gibt drei unterschiedliche Erlaubnisse, die sich untereinander ausschließen: Erlaubnis als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter Als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertre [mehr]
die Kraftfahrzeugversicherer selbst aus, nicht die Kraftfahrzeugzulassungsstellen,. gilt immer vom 1. März bis zum Ablauf des Februars des Folgejahrs. weist nach, dass für das Kraftfahrzeug eine Kraft [mehr]
Unbefristet im Schuldienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigte Lehrkräfte können aus persönlichen Gründen eine Versetzung an eine andere Schule beantragen. Möglich sind: Versetzung innerhalb Bad [mehr]
bereit, die Sie für unterschiedliche Zwecke ausleihen können. Es gibt Gewichtssätze mit Gewichten von 1 kg, 2 kg, 5 kg und 10 kg sowie einzelne Gewichtstücke von 20 kg, 50 kg, 200 kg und 500 kg. Bei der Eichung [mehr]
Sie führen die Vormundschaft und die rechtliche Betreuung in der Regel ehrenamtlich. Erfolgt dies ausnahmsweise berufsmäßig, haben Sie einen Anspruch auf eine Vergütung. Sie richtet sich nach den Best [mehr]
Wenn Sie einen Verein gründen, ist dieser ohne Eintragung in das Vereinsregister nicht rechtsfähig. Dies hat für die im Namen des Vereins handelnden Personen Folgen. Ist der Verein nicht rechtsfähig, [mehr]
Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicher [mehr]
In bestimmten Fällen muss der Vorstand die Auflösung anmelden. Dies gilt vor allem für die Auflösung des Vereins durch einen mit der notwendigen Mehrheit gefassten Beschluss der Mitgliederversammlung. [mehr]