Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Lebensmittel, Kosmetika und Bedarfsgegenstände müssen sicher sein und dürfen Sie nicht täuschen. Beschwerden über diese Produkte sollten Sie immer zuerst dem Betrieb vortragen. Der Betrieb leistet bei [mehr]
eine kurzfristige Arbeitsverhinderung. Wenn sie einen nahen Angehörigen länger als zehn Arbeitstage zuhause pflegen, haben sie Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von der Arbeit ohne Bezahlung [mehr]
Sie möchten sich beruflich weiterbilden? Dann können Sie ein Stipendium für anspruchsvolle berufsbegleitende Weiterbildungen in Gesundheitsfachberufen erhalten. Dauer des Stipendiums : Drei Jahre Sie [mehr]
zuständigen Stelle. Zu den Personen in Heimarbeit zählen: Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter Hausgewerbetreibende Zwischenmeisterinnen und Zwischenmeister sonstige gleichgestellte Personen [mehr]
Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Wohngebäudes? Möchten Sie dieses energetisch sanieren oder modernisieren? Dann können Sie eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium [mehr]
ft erleiden kann Kosten des Lebensunterhaltes und der Erziehung des Mündels, wenn der Mündel im Haushalt des Vormundes lebt Hinweis: Für ehrenamtlich tätige Vormünder hat das Land eine Sammelhaftpflic [mehr]
Höhe Abhängig vom Einkommen, maximal 185 Euro. Dauer Sechs Monate. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Notfall-KiZ Wenn Sie als Familie ab dem 1. April einen Antrag auf den KiZ stellen, müss [mehr]
Die Erlaubnis benötigen Sie auch für Wirkstoffe, die menschlicher, tierischer oder mikrobieller Herkunft sind oder die auf gentechnischem Wege hergestellt werden, oder andere zur Arzneimittelherstellu [mehr]
Höhe: 1.700 Euro je Kind, einmalig- Er ist einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar. Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute ko [mehr]