Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Regelung diejenigen bedacht, die Ihnen besonders nahestehen. Mit einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament, Erbvertrag) können Sie festlegen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tode zu verteilen ist (gewillkürte [...] bieten sich beispielsweise an: mehrere Erben einsetzen Vermächtnisse oder Auflagen anordnen Testamentsvollstrecker ernennen gesetzlichen Erben enterben (dieser hat dann nur noch Anspruch auf den gesetzlichen [mehr]
wenn die Erbfolge nicht durch eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) geregelt ist. Liegt dagegen ein wirksames Testament oder ein wirksamer Erbvertrag vor, wird von einer gewillkürten [...] Erbfolge gesprochen. Wählen Sie die gewillkürte Erbfolge, können Sie mithilfe eines Testaments oder eines Erbvertrags eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht den gesetzlichen Erben immer [mehr]
kein Testament vorhanden ist. Im Falle einer Enterbung besteht ein Pflichtteilsanspruch. Darüber hinaus können Sie mit Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin ein gemeinschaftliches Testament verfassen [...] Dazu genügt es, wenn einer von Ihnen das Schriftstück handschriftlich aufsetzt. Sie müssen das Testament aber beide eigenhändig mit Datumsangabe unterschreiben. [mehr]
Notare beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamenten oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen. Für einige Rechtsgeschäfte, die wei [mehr]
Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen. Zeigen Sie daher die geplante freiberufliche Tätigkeit spätestens vier Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt formlos an. Aufgrund der für Freiberufler [mehr]
unterliegen der Meldepflicht. Sie müssen sich bei Ihrer neuen Wohngemeinde innerhalb von acht Tagen, spätestens jedoch vor Ihrem Arbeitsbeginn, anmelden. Angehörige der EU-/EWR-Staaten genießen aufgrund des [mehr]
können Sie auch eine private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Achtung: Spätestens bei Arbeitsantritt müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, welche Krankenkasse Sie gewählt haben [mehr]
Notare beraten und unterstützen Sie bei der Gestaltung von rechtserheblichen Erklärungen, wie etwa Testamente oder Vollmachten, und Verträgen in vielen Lebensbereichen. Für einige Rechtsgeschäfte, die wei [mehr]
Umzuges besteht der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Er erlischt in der alten Wohnung jedoch spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Melden Sie also Ihre neue Anschrift so schnell wie möglich Ihrem [mehr]
Bedarf aber auf Betreuungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können. Diese Wohnform verbindet die weitestgehende Selbstständigkeit und Individualität des Einzelwohnens mit Sicherheit und Betreuung. Betreute [mehr]