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Aggressivität oder Gefährlichkeit hinweisen, zum Beispiel nach einem Beißvorfall. Achtung: Nach § 1 Abs. 1 der Kampfhundeverordnung kann auch jeder andere Hund einer nicht gelisteten Rasse mit individuell [mehr]
werkes. Hinweis: Schlechtwetterzeit ist die Zeit vom 1. Dezember bis 31. März. Für das Gerüstbaugewerbe gilt als Schlechtwetterzeit die Zeit vom 1. November bis 31. März. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer [...] außerdem folgende umlagefinanzierten ergänzenden Leistungen: Mehraufwandswintergeld (MWG) in Höhe von 1 Euro für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar geleistete [...] Arbeitszeitguthaben eingebracht wird. In Betrieben des Gerüstbaugewerbes beträgt das ZWG wie bislang 1,03 Euro. Hinweis: Diese ergänzenden Leistungen sind sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei [mehr]
ienste eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung [...] ienste eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung [...] ienste eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung [mehr]
Um Ihren Beruf als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin ausüben zu können, müssen Sie von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Die Bestellung müssen Sie beantragen. Damit werden Sie glei [mehr]
Sie benötigen die Anerkennung der Wirtschaftsprüferkammer, um eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (WPG) gründen zu können. Dazu müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft von Wirtschaftsprüfern ode [mehr]
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozial [mehr]
Wohnsteuer (taxe d'habitation) an Ihrem Wohnort zahlen. Sie wird erstmals in dem Jahr fällig, in dem Sie am 1. Januar in Frankreich wohnen. Staatsangehörige der EU und der Schweiz benötigen in Frankreich keine [mehr]
Gewerbliche oder kommunale Investoren und Privatpersonen können im Rahmen des geltenden Landeswohnraumförderungsprogramms eine Förderung für folgende Vorhaben speziell für Haushalte mit besonderen Sch [mehr]
als Ausgaben zur Förderung des Wohnungsbaus zugrunde gelegt: EUR 512,00, wenn Sie ledig sind oder EUR 1.024, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben [mehr]