Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Art: nicht rückzahlbarer Zuschuss (Anteilsfinanzierung) Höhe : bei Energiekosten bis EUR 10.000/Jahr: 80% der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar), maximal EUR 1.200 bei Energiekosten ü [mehr]
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Sie können Basiselterngel [mehr]
Ihr Arbeitgeber Ihr Geburtsdatum sowie Ihre steuerliche Identifikationsnummer. Beginnen Sie im Kalenderjahr ein neues Arbeitsverhältnis, müssen Sie ihm zudem sagen, ob es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis [mehr]
und der Zusammenveranlagung wählen. Voraussetzung ist, dass Sie zu Beginn oder im Laufe des Kalenderjahres im Inland wohnen, also unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben. Es [mehr]
Gegenstand der Einkommensteuer ist das Einkommen von natürlichen Personen. Von bestimmten Einkünften wird die Einkommensteuer grundsätzlich durch Steuerabzug (z.B. Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) [mehr]
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Zulage zu den vermögenswirksamen Leistungen (VL). VL sind Geldleistungen, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Sie sind durch Tarifvertrag, Betriebsverei [mehr]
wird die Bodensee Card PLUS kontaktlos gescannt, damit gilt der Tag als angebrochen. Am selben Kalendertag können Sie die Karte noch beliebig oft für weitere Erlebnisse nutzen. Maximale Flexibilität und [mehr]
(befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt. Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen [mehr]
Energieausweis a) für die ersten 5 Kalenderjahre ab dem Inbetriebnahmejahr der Heizungsanlage bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres b) für die folgenden 10 Kalenderjahre jeweils mindestens 5 Jahre ab [mehr]