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Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Stockach, den 07.12.2022 Rainer Stolz Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für [mehr]
Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Stockach, den 18.03.2022 Untere Naturschutzbehörde (Stolz) Bürgermeister Verkündungshinweis: Nach § 22 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 25 NatSchG ist eine Verletzung der in [mehr]
Sachverhalt, der die Verletzung be- gründen soll, ist darzulegen. Stockach, den 18.03.2022 Stolz Bürgermeister http://www.stockach.de/ http://www.orsingen-nenzingen.de/ [mehr]
tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Stockach, den Untere Naturschutzbehörde (Stolz) Bürgermeister Verkündungshinweis: Nach § 22 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 25 NatSchG ist eine Verletzung der in [mehr]
überregional bekannte Vorlesepaten zu Gast (u.a. Ingo Lenßen, Birgit Homburger). In diesem Jahr hat Bürgermeister Rainer Stolz den Schüler/-innen der 2. Klasse vorgelesen. BM Stolz und 2. Klasse der GWRS Stockach [mehr]
über Anregungen am Satzungsbeschluss am Ausfertigung der Satzung Stockach, den Rainer Stolz, Bürgermeister (Siegel) Inkrafttreten des Bebauungsplans durch öffentliche Bekanntmachung am Döbelestrasse 2 [mehr]
2010 (GBl. S. 357), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom (GBl. S. 501). Rainer Stolz, Bürgermeister Stockach, den ca. 4.85 ha. E ED SD/PD/FD E E FH max/ WH max zH 0.4 ED o 0°-10° GH max. ü. N.N [mehr]
zeichnerische Teil dem Satzungsbeschluss des Gemeinderats entspricht (Ausfertigung). Rainer Stolz, Bürgermeister Stockach, den 4.85 ha. 27.07. bis 24.08. 2012 31.03.2010 27.07.2012 05.12.2012 21.12.2012 02.01 [mehr]