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schriftlich festzuhalten und Ihnen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer auszuhändigen. Dies muss spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses geschehen. Die elektronische[mehr]
auswirken. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie die Versicherungsverläufe auf Vollständigkeit überprüfen. Sie erhalten regelmäßig eine Auflistung Ihrer Versicherungszeiten, bevor Sie das Rentenalter erreicht[mehr]
Einteilung bei der Einführung der Label sah hierfür eine Skala von A (grün, beste Klasse) bis G (rot, schlechteste Klasse) vor. Durch den technischen Fortschritt wurden aber für etliche Produktgruppen zusätzliche[mehr]
zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren aufgebaut werden. Die zu viel gezahlten Beiträge werden spätestens bis Ende Juni 2025 zurückgezahlt. Das gilt rückwirkend für die Zeit ab 1. Juli 2023. Für die B[mehr]
Produkten Ihrer Konkurrenten Vorteile für die Anwenderinnen und Anwender hat und vielleicht in Produkttests besser abschneidet, werden mehr Kundinnen und Kunden auf Ihr Produkt zurückgreifen. Dasselbe gilt[mehr]
verbreitete Form der Trennung von Eigentum und Management ist die Verpachtung eines Unternehmens. Die bekanntesten Beispiele für Verpachtungen sind Unternehmen im Bereich des Gaststättengewerbes. Üblicherweise[mehr]
h oder privatrechtlich) können öffentliche Auftraggeber im funktionalen Sinn sein. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Öffentliche Aufträge sind die zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Unternehmen[mehr]
gesonderter Beschluss noch nicht gefasst ist, gilt das EWärmeG für Bestandsgebäude weiterhin (bis spätestens ab 1. Juli 2026 in Gemeinden größer als 100.000 Einwohner ab bzw. 1. Juli 2028 in Gemeinden unter[mehr]
sondern diese in der Regel auch durch eine entsprechende abgeschlossene Berufsausbildung durch Prüfungen nachweisen müssen. Die Qualifizierung als gewerbliche Einkünfte statt Einkünfte aus selbständiger[mehr]
allgemeinen Verwaltungsaufwandes ist nicht ausreichend. Ihre Entscheidung müssen Sie dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Teilzeitbeschäftigung schriftlich mitteilen. Achtung:[mehr]