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Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihr Eigentum vor den Folgen eines Hochwassers zu schützen. Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen Hochwasserschutzeinrichtungen wirken [mehr]
Änderung der Landesverfassung oder die Auflösung des Landtags sein. Zusammen mit anderen Bürgerinnen und Bürgern können Sie in diesen Angelegenheiten ein Volksbegehren einleiten (Zulassungsverfahren). Dies [mehr]
wie das Krisenmanagement der Kommunen und die Hochwasservorhersage des Landes. So können Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen durch einen Blick auf die Gefahrenkarten erkennen, inwieweit sie von Hochwasser [mehr]
Solidarität über Grenzen hinweg vermitteln und junge Menschen anregen, als aktive europäische Bürgerinnen und Bürger zu handeln. Die Informations- und Beratungsstelle (IBS) ist seit über 25 Jahren eine Bil [mehr]
Wird die Erlaubnis erteilt, kann das gewünschte Gewerbe in Deutschland begonnen werden. Achtung: EU-/EWR-Bürger sowie Staatsangehörige der Schweiz, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung unterhalten [mehr]
kurs teilzunehmen. In bestimmten Fällen sind Sie sogar dazu verpflichtet. Hinweis: Unionsbürger und Unionsbürgerinnen haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Sie können aber teilnehmen [mehr]
n Anforderungen erfüllen und Nachweise erbringen. Für Prüfingenieure aus EU-/EWR-Staaten Als EU-/EWR-Bürger, der in seinem Herkunftsland niedergelassen ist, können Sie grenzüberschreitend eine Tätigkeit [mehr]
Punkt“ eingebürgert. Bei Teilbaufreigaben, wenn also z.B. bis zur Entscheidung des Bauantrags nur die Erd- und Gründungsarbeiten freigegeben wurden, haben sich jeweils "halbe Punkte" eingebürgert. [mehr]
Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist nicht jeder Zusammenschluss mehrerer Personen ein Verein. Den Verein macht aus, dass sich in ihm mehrere Personen für eine gewisse Dauer zu einem gemeinsamen [...] Vereins setzt zudem die Vereinbarung einer Vereinssatzung zwischen den Gründern zwingend voraus. Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet den rechtsfähigen vom nicht rechtsfähigen Verein. Rechtsfähig ist, wer [mehr]