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Inkrafttreten Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Stockach, den 25.07.2019 Stolz Bürgermeister Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte:……………………………. sto06002 Textfeld 02.08.2019[mehr]
Bodenverfärbungen) umgehend dem Kreis- Archäologen oder dem Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 26, Denkmalpflege (79083 Freiburg, 0761/2083570) zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung[mehr]
Stadt Stockach übereinstimmt. Stockach, den 21.03.2019 ....................................... Bürgermeister Inkrafttreten nach § 10 Abs. 3 BauGB durch Bekanntmachung vom ........... Erstellt: Plan-Nr.:[mehr]
des Gemeinderates der Stadt Stockach übereinstimmt. Stockach, den 13.12.2018 …………………………………….... Bürgermeister Inkrafttreten nach § 10 Abs. 3 BauGB durch Bekanntmachung vom .…………………. sto06017 Textfeld 18.01[mehr]