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Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte soweit sie an öffent- lich zugänglichen Orten (z.B. Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsheimen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgestellt werden. Als [...] Bereitstellung eines Gerätes mit Gewinnmöglichkeit beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat: 1. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 18 % der Nettokasse. 2. In Gaststätten sowie allen anderen Aufstellungsorten [...] Bereitstellung eines Gerätes ohne Gewinnmöglichkeit beträgt je angefangenen Kalendermonat: 1. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 100,00 Euro. 2. In Gaststätten sowie allen anderen Aufstellungsorten [mehr]
unterschieden. Nach einigen Jahren mit zurückgehenden Einnahmen hatte die Ein- richtung von neuen Spielhallen ab 2008 wieder zu einem Anstieg geführt. Das Rechnungsergebnis lag im Jahr 2011 bei 164.898 €. [...] 2015 mit dem Ergebnis von 544.550 € erneut deutlich überstiegen. Die angekündigte Schließung einer Spielhalle erfolgte 2016 noch nicht. Deshalb wird auch der etwas erhöhte Ansatz 2016 wieder überschritten [...] die Schließung einer Mehrfachspiel- halle erfolgen. Selbst wenn evtl. an anderer Stelle eine neue Spielhalle eingerichtet wird, sind laut Ge- setz nur noch Einfachspielhallen mit maximal 12 Spielgeräten zulässig [mehr]
unterschieden. Nach einigen Jahren mit zurückgehenden Einnahmen hatte die Einrich- tung von neuen Spielhallen ab 2008 wieder zu einem Anstieg geführt. Das Rechnungsergebnis lag im Jahr 2011 bei 164.898 €. [...] 544.550 € erneut deutlich überstiegen. Die angekündigte auf 2016 angekündigte Schließung einer Spielhalle erfolgt voraussichtlich erst 2018. Deshalb wurde auch 2016 der etwas er- höhte Ansatz mit einem [...] die Schließung einer Mehrfachspielhalle erfolgen. Selbst wenn evtl. an anderer Stelle eine neue Spielhalle eingerichtet wird, sind laut Gesetz nur noch Einfachspielhallen mit maximal 12 Spielgeräten zulässig [mehr]
Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen 50,00 100,00 Säumniszuschläge u. Stundungszinsen gesetzliche Regelung pro angefangenem Monat ( [mehr]
Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen 50,00 100,00 Säumniszuschläge u. Stundungszinsen gesetzliche Regelung pro angefangenem Monat ( [mehr]
Erlaubnis für den Betrieb der Spielhalle kann die zuständige Stelle im Einzelfall mit Auflagen versehen. Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle und ist in der Spielverordnung [...] Baurechts: die bauliche Errichtung einer Spielhalle und die Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteils zum Zwecke des Betriebs einer Spielhalle In der Regel ist eine Baugenehmigung [...] Die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist gebunden an eine bestimmte Person, bestimmte Räume und eine bestimmte Betriebsart. Jede Änderung wie zum Beispiel ein Inhaberwechsel oder ein Umzug macht [mehr]
Kur- und Erholungsorten: 2 Uhr am Wochenende in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag: 5 Uhr für Spielhallen: 24 Uhr Allgemeines Ende der Sperrzeit ist 6 Uhr. Hinweis: In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit [...] In der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr. Dies gilt nicht für Spielhallen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde die Sperrzeit im Einzelfall zugunsten einzelner [mehr]
unterschieden nach Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit, ebenfalls nach Standort (Gaststätten oder Spielhallen). Entsprechend gestaltet sich auch die Steuerpflicht. Die Vergnügungssteuer wird nach Stückzahlmaßstab [mehr]
dass Sie mit dieser Erlaubnis keine Spielhalle eröffnen dürfen. Nähere Informationen darüber finden Sie in der Verfahrensbeschreibung " Erlaubnis für Spielhallen ". [mehr]