Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein. Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen 50,00 100,00 Säumniszuschläge u. Stundungszinsen gesetzliche Regelung pro angefangenem Monat ( [mehr]
Plangebiets befinden sich aktuell im Wesentlichen folgende Nutzungen: • Gewerbebetriebe • Bahnhof • Spielhalle • Bahnanlage • Wohnen 2. Grundsätzliche Zielsetzung Die grundsätzliche Zielsetzung ist, den Bereich [mehr]
Zusammenhang mit der Anbaufläche, welcher hier nicht gegeben ist. Ver- gnügungsstätten (insbesondere Spielhallen) gemäß § 8 (3) Nr. 3 BauNVO werden aus- geschlossen, da auf eine gewerblich produktive Bebauung [mehr]
mit Gewinnmöglichkeit 16,00 / ZE zzgl. je Spielgerät 500,00 8.3.2 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33i GewO) 14,50 / ZE 8.4 Erlaubnis zum Betrieb eines Bewa [mehr]
Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen 50,00 100,00 Säumniszuschläge u. Stundungszinsen gesetzliche Regelung pro angefangenem Monat ( [mehr]
mit Gewinnmöglichkeit 16,00 / ZE zzgl. je Spielgerät 500,00 8.3.2 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33i GewO) 14,50 / ZE 8.4 Erlaubnis zum Betrieb eines Bewa [mehr]
Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen 50,00 100,00 Säumniszuschläge u. Stundungszinsen gesetzliche Regelung pro angefangenem Monat ( [mehr]
alle Rechte und Pflichten wie Erwachsene. Keine Aufenthaltsverbote Volljährige haben Zutritt zu Spielhallen. Sie dürfen sich auf allen öffentlichen Plätzen aufhalten, auch an "jugendgefährdenden Orten", [mehr]
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hinweis: Ein Geschicklichkeitsspiel [mehr]
Geeignetheit des Aufstellungsortes. Achtung: Wenn Sie eine Spielhalle eröffnen wollen, brauchen Sie dafür eine gesonderte Erlaubnis für Spielhallen . [mehr]