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Gewinnmöglichkeit (Unterhaltungs- Spielgerät) beträgt je angefangenen Kalendermonat in Gaststätten in Spielhallen 50,00 100,00 Säumniszuschläge u. Stundungszinsen gesetzliche Regelung pro angefangenem Monat ( [mehr]
unterschieden nach Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit, ebenfalls nach Standort (Gaststätten oder Spielhallen). Entsprechend gestaltet sich auch die Steuerpflicht. Die Vergnügungssteuer wird nach Stückzahlmaßstab [mehr]
mit Gewinnmöglichkeit 16,00 / ZE zzgl. je Spielgerät 500,00 8.3.2 Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens (§ 33i GewO) 14,50 / ZE 8.4 Erlaubnis zum Betrieb eines Bewa [mehr]
Erlaubnis für den Betrieb der Spielhalle kann die zuständige Stelle im Einzelfall mit Auflagen versehen. Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle und ist in der Spielverordnung [...] Baurechts: die bauliche Errichtung einer Spielhalle und die Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteils zum Zwecke des Betriebs einer Spielhalle In der Regel ist eine Baugenehmigung [...] Die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist gebunden an eine bestimmte Person, bestimmte Räume und eine bestimmte Betriebsart. Jede Änderung wie zum Beispiel ein Inhaberwechsel oder ein Umzug macht [mehr]
dass Sie mit dieser Erlaubnis keine Spielhalle eröffnen dürfen. Nähere Informationen darüber finden Sie in der Verfahrensbeschreibung " Erlaubnis für Spielhallen ". [mehr]
Wenn Sie gewerbsmäßig Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z.B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Hinweis: Ein Geschicklichkeitsspiel [mehr]
Kur- und Erholungsorten: 2 Uhr am Wochenende in der Nacht zum Samstag und zum Sonntag: 5 Uhr für Spielhallen: 24 Uhr Allgemeines Ende der Sperrzeit ist 6 Uhr. Hinweis: In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit [...] In der Nacht zum Fastnachtsdienstag und zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr. Dies gilt nicht für Spielhallen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Behörde die Sperrzeit im Einzelfall zugunsten einzelner [mehr]
Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte soweit sie an öffent- lich zugänglichen Orten (z.B. Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsheimen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgestellt werden. Als [...] Bereitstellung eines Gerätes mit Gewinnmöglichkeit beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat: 1. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 18 % der Nettokasse. 2. In Gaststätten sowie allen anderen Aufstellungsorten [...] Bereitstellung eines Gerätes ohne Gewinnmöglichkeit beträgt je angefangenen Kalendermonat: 1. In Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen 100,00 Euro. 2. In Gaststätten sowie allen anderen Aufstellungsorten [mehr]
alle Rechte und Pflichten wie Erwachsene. Keine Aufenthaltsverbote Volljährige haben Zutritt zu Spielhallen. Sie dürfen sich auf allen öffentlichen Plätzen aufhalten, auch an "jugendgefährdenden Orten", [mehr]