Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.
Abfallbeseitigung
Ab 1. Januar 2025
Verbot von Beuteln aus "Biokunststoffen" im Bioabfall
Ab dem 01.01.2025 tritt im Landkreis Konstanz ein Verbot für die Entsorgung von Bioabfällen in sogenannten „Biokunststoff“-Beuteln (BAK-Beuteln) in Kraft. Der Kreistag hat dies in seiner Sitzung am 04.11.2024 beschlossen.
Entsorgungsunternehmen können die Leerung von Biotonnen verweigern, wenn diese BAK-Beutel enthalten. Sollte der Abfall in der Biotonne nicht den neuen Qualitätsanforderungen entsprechen, behalten sich die Entsorger vor, die Entleerung der Tonne abzulehnen oder eine Nachsortierung zu verlangen. Mit dieser Änderung der Abfallwirtschaftssatzung verfolgt der Landkreis Konstanz das Ziel, die Qualität der Bioabfälle zu steigern und die umweltgerechte Verwertung zu optimieren.
Wir appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, ab dem 01.01.2025 keine BAK-Beutel mehr in die Biotonne zu werfen, um eine reibungslose Entsorgung zu gewährleisten.
Abfall – Entsorgung
Bezirk 1: Espasingen, Hindelwangen (incl. Meßkircher Str., Nellenbadstr., Stegwiesen und Höllstr.), Mahlspüren i.T., Seelfingen, Wahlwies (incl. Am Hardtring und Krottenbühl) und Winterspüren
Bezirk 2: Hoppetenzell, Mahlspüren i. H., Raithaslach, Zizenhausen und Kernstadt II (Alemannenstr., Alois-Mutz-Str., Am Rosenberg, Berliner Str., Danziger Str., Dresdener Str., Geschwister-Scholl-Str., Gießereistr., Graf-Mangold-Str., Haitachweg, Heinrich-Fahr-Str., Jacques-Schiesser-Str., Jakobsgutweg, Johann-Glatt-Str., Kindergartenstr., Königsberger Str., Mainaustr., Nellenburgstr., Nenzinger Str., Radolfzeller Str., Reiserweg, Wilhelm-Liebherr-Straße)
Bezirk 3: Kernstadt ohne Kernstadt II (siehe oben)