Wirksame Flächennutzungspläne
Ein Flächennutzungsplan ist keine Satzung, sondern wird als „hoheitliche Maßnahme eigener Art“ bezeichnet. Er tritt nicht in Kraft wie der Bebauungsplan (B-Plan), sondern wird mit Bekanntmachung wirksam.
9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach
für die Bereiche:
Stadt Stockach:
Stockach Ortsteil Hoppetenzell: Sonderbaufläche „Photovoltaik Heiligbühl“
Gemeinde Eigeltingen:
Eigeltingen: Gewerbebaufläche „Hinterhofen Süd“
Eigeltingen Ortsteil Honstetten: Sonderbaufläche Festplatz „Brühl“
Gemeinde Hohenfels:
Hohenfels Ortsteil Selgetsweiler: Gewerbebaufläche „Weidenäcker“
Hohenfels Ortsteil Liggersdorf: Gemeinbedarfsfläche „Gemeindehalle, Kindergarten und Feuerwehr“
Gemeinde Mühlingen:
Mühlingen Ortsteil Schwackenreute: Gewerbebaufläche „Falbenhölzle“
Mühlingen Ortsteil Schwackenreute: Sonderbaufläche Lager und Photovoltaik „Lange Äcker“
Mühlingen: Sonderbaufläche Photovoltaik „Stockäcker“
Gemeinde Orsingen-Nenzingen:
Orsingen: Sonderbaufläche „Campingplatz I“
Orsingen: Sonderbaufläche „Campingplatz II“
hier: Wirksamkeit
Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2021 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans mit Erlass vom 29.07.2021 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die o.g. Flächen.
Änderung Teil 1 als PDF zum Herunterladen (9 MB)
8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sondergebietsfläche Photovoltaik im Bereich der Autobahnausfahrt Stockach West“, Flst. Nr. 2707 der Gemarkung Orsingen-Nenzingen
hier: Wirksamkeit
Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 14.07.2020 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans mit Erlass vom 15.01.2021 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die o.g. Fläche.
Bekanntmachung (PDF, 167KB) zum Herunterladen