Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

PENDLA App
Mitfahrgelegenheit gesucht: Die App für Pendler

Passende Mitfahrer-Innen für den täglichen Weg zum Arbeitsplatz finden und gemeinsam pendeln. Jetzt kostenlos anmelden unter

stockach.pendla.com

Wirksame Flächennutzungspläne

Ein Flächennutzungsplan ist keine Satzung, sondern wird als „hoheitliche Maßnahme eigener Art“ bezeichnet. Er tritt nicht in Kraft wie der Bebauungsplan (B-Plan), sondern wird mit Bekanntmachung wirksam.

20. Änderung des FNP Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute

Öffentliche Bekanntmachung

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Ortsteil Schwackenreute

1. Erweiterung Gewerbebaufläche „Falbenhölzle II“

2. geplante Gewerbebaufläche „Lange Äcker“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 09.10.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.:   07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, Tel.: 07771/9341-0

- Rathaus Eigeltingen, Krummestr. 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: 07774/9322-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 27.10.2023

Stolz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 218 KB)

Begründung und Umweltbericht (PDF, 1,4 MB)

Planauszug (PDF, 324 KB)

14. Änderung des FNP Flächentausch zugunsten "Röschberg-Süd", Gemeinde Hohenfels

Öffentliche Bekanntmachung

14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gewann „Röschberg-Süd“, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Liggersdorf

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 16.11.2022 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 09.10.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, Tel.: 07771/9341-0

- Rathaus Eigeltingen, Krummestr. 1, 78253 Eigeltingen, Tel.: 07774/9322-0

 

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 27.10.2023

Stolz, Bürgermeister

 

Öffentliche Bekanntmachung (218, KB)

Rechtsgrundlagen, Anlass der Planung, Alternativenprüfung, Umweltbericht(PDF, 3,4 MB)

Umweltbericht (PDF, 1,6 MB)

Planauszug (PDF, 577 KB)

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf – Wohnbaufläche „Dietersberg“

Öffentliche Bekanntmachung

21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Ortsteil Mindersdorf – Wohnbaufläche „Dietersberg“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 26.08.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen, Tel.: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen, Tel.: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 29.09.2023

Stolz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 391 KB)

Begründung (PDF, 1,7 MB)

Umweltbericht (PDF, 1,8 MB)

zeichnerische Darstellung (PDF, 229 KB)

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“

Öffentliche Bekanntmachung

19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Mühlingen, Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2023 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplanes mit Erlass vom 26.08.2023 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich Erläuterungsbericht in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

- Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach, Tel.: 07771/802-147

- Rathaus Bodman-Ludwigshafen, Hafenstr. 5, 78351 Bodman-Ludwigshafen,   Tel.: 07773/9300-0

- Rathaus Hohenfels, Hauptstr. 30, 78355 Hohenfels, Tel.: 07557/9206-0

- Rathaus Mühlingen, Im Göhren 2, 78357 Mühlingen, Tel.: 07775/9303-0

- Rathaus Orsingen-Nenzingen, Stockacher Str. 2, 78359 Orsingen-Nenzingen,   Tel.: 07771/9341-0

während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Der Inhalt der Bekanntmachung und die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, artenschutzrechtlicher Einschätzung und Umweltanalyse können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorganges nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Stockach , Adenauerstr. 4, 78333 Stockach geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorganges begründen soll, ist darzulegen.

Stockach, den 29.09.2023

Stolz, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 391 KB)

Begründung und Umweltbericht zur Ausweisung einer Sonderbaufläche Photovoltaik „Solarpark Schwackenreute“, Gemeinde Mühlingen (PDF, 2,1 MB)

Übersichtsplan (PDF, 481 KB)

9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

für die Bereiche:

Stadt Stockach:

Stockach Ortsteil Hoppetenzell: Sonderbaufläche „Photovoltaik Heiligbühl“

 

Gemeinde Eigeltingen:

Eigeltingen: Gewerbebaufläche „Hinterhofen Süd“

Eigeltingen Ortsteil Honstetten: Sonderbaufläche Festplatz „Brühl“

 

Gemeinde Hohenfels:

Hohenfels Ortsteil Selgetsweiler: Gewerbebaufläche „Weidenäcker“

Hohenfels Ortsteil Liggersdorf: Gemeinbedarfsfläche „Gemeindehalle, Kindergarten und Feuerwehr“

 

Gemeinde Mühlingen:

Mühlingen Ortsteil Schwackenreute: Gewerbebaufläche „Falbenhölzle“

Mühlingen Ortsteil Schwackenreute: Sonderbaufläche Lager und Photovoltaik „Lange Äcker“

Mühlingen: Sonderbaufläche Photovoltaik „Stockäcker“

 

Gemeinde Orsingen-Nenzingen:

Orsingen: Sonderbaufläche „Campingplatz I“

Orsingen: Sonderbaufläche „Campingplatz II“

 

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 10.05.2021 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans mit Erlass vom 29.07.2021 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die o.g. Flächen.

Änderung Teil 1 als PDF zum Herunterladen (9 MB)

Änderung Teil 2 als PDF zum Herunterladen (11 MB)

Änderung Teil 3 als PDF zum Herunterladen (20 MB)

8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Sondergebietsfläche Photovoltaik im Bereich der Autobahnausfahrt Stockach West“, Flst. Nr. 2707 der Gemarkung Orsingen-Nenzingen

hier: Wirksamkeit

Das Landratsamt Konstanz hat die vom Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach am 14.07.2020 beschlossene Änderung des Flächennutzungsplans mit Erlass vom 15.01.2021 genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft die o.g. Fläche.

8. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung und Umweltbericht zur Ausweisung eines Sondergebietes Photovoltaikanlage an der Autobahnabfahrt Stockach-West, Flst. 2707, Orsingen-Nenzingen (PDF 1,6 MB) zum Herunterladen)

Bekanntmachung (PDF, 167KB) zum Herunterladen