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Aktuelle Beteiligungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Himmelreich IV“

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Himmelreich IV“

hier: öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 4a Absatz 3 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 07.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Himmelreich IV“ aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 28.02.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

In der öffentlichen Sitzung am 27.11.2024 wurden die eingegangenen Anregungen abgewogen und der Gemeinderat hat beschlossen nach § 3 Absatz 2 BauGB den überarbeiteten Entwurf erneut auszulegen. Wesentliche Änderung ist die Herausnahme der Vorschrift zur Fassadenbegrünung. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Abgrenzungsplan.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebietes „Himmelreich“ insbesondere für heimische Gewerbetreibende geschaffen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum vom 14.12.2024 bis einschließlich 14.01.2025  im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zum Thema Mensch, menschliche Gesundheit, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft und erneuerbare Energien, Landschaftsbild und Erholung, Kultur und Sachgüter, Emissionen und Abfall.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Änderungen im Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sie nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 13.12.2024                                               

Katter, Bürgermeisterin

Unterlagen als PDF zum Download

35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Flächentausch zugunsten Röschberg Süd"

Öffentliche Bekanntmachung

35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Hohenfels, Gemarkung Liggersdorf "Flächentausch zugunsten Röschberg Süd"

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

 

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o. g. Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss hat dem Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Anhörung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.

Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, den zentralen Ort Liggersdorf als Wohnungsbauschwerpunkt weiterzuentwickeln.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht können im Zeitraum vom 14.12.2024 bis einschließlich 14.01.2025 im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Umweltbezogene Informationen werden im weiteren Flächennutzungsplanverfahren überschlägig ermittelt. Die genauere Bewertung erfolgt mit dem Umweltbericht, der für das Bebauungsplanverfahren erstellt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Stellungnahmen zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch an das Stadtbauamt Stockach, E-Mail: stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege, bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.  

Stockach, den 13.12.2024

Katter, Verbandsvorsitzende

 

Unterlagen als PDF zum Download

 

34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Sonderbaufläche "Photovoltaikanlage Sennhofösch Zizenausen"

Öffentliche Bekanntmachung

34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Stadt Stockach, Gemarkung Zizenhausen, Sonderbaufläche "Photovoltaikanlage Sennhofösch Zizenausen"

hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o.g. Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss hat dem Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.

Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Photovoltaik geschaffen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht können im Zeitraum vom 14.12.2024 bis einschließlich 14.01.2025 im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach;

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

 

Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Mensch, Pflanzen/Biotope und biologische Vielfalt, Tiere, Fläche, Geologie und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter vorhanden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Stellungnahmen zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch an das Stadtbauamt Stockach, E-Mail: stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege, bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt. 

 

Stockach, den 13.12.2024

Katter, Verbandsvorsitzende

 

Unterlagen als PDF zum Download

  

33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, "Wohnbaufläche Kai"

Öffentliche Bekanntmachung

33. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach,
Stadt Stockach, Gemarkung Espasingen, "Wohnbaufläche Kai"

hier: Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.11.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o.g. Bereich zu ändern. Der Gemeinsame Ausschuss hat dem Planentwurf zugestimmt und beschlossen, die frühzeitige Anhörung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Änderungsbereich ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan.

Mit der Änderung sollen die Voraussetzungen für Wohnbauflächen im Ortsteil Espasingen geschaffen werden.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltsteckbrief können im Zeitraum vom 14.12.2024 bis einschließlich 14.01.2025 im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach;

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Im Umweltsteckbrief liegen Informationen zu den Themen Mensch, Pflanzen, biologische Vielfalt, Tiere, Fläche, Boden, Oberflächengewässer, Grundwasser, Klima/Luft, Landschaft und Kultur und Sachgüter vor.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach, möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Restbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Stellungnahmen zur 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

Stockach, den 13.12.2024

Katter, Verbandsvorsitzende

Unterlagen als PDF zum Download