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Aktuelle Beteiligungsverfahren

Bebauungsplan „Sennhofösch“

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes Sondergebiet „Photovoltaikanlage Sennhofösch“, Stadtteil Zizenhausen

Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 13.12.2023 beschlossen den Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaikanlage Sennhofösch“, Stadtteil Zizenhausen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 10.07.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt, sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 18.06.2024 maßgebend. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Abgrenzungsplan.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Photovoltaikanlage Sennhofösch“, Stadtteil Zizenhausen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geschaffen werden.

Frühzeitige Beteiligung

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum vom 27.07.2024 bis einschließlich 27.08.2024 im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zum Thema Mensch, Pflanzen/Biotope und biologische Vielfalt, Tiere, artenschutzrechtliche Prüfung, Fläche, Geologie und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen.

Im Umweltbericht können die Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation des Vorhabens nachvollzogen werden. Die Maßnahmen können alle innerhalb des Plangebietes dargestellt werden. Die ausführliche Stellungnahme des BUND und NABU, die den Bebauungsplan begrüßt, ist in der Abwägungstabelle zu finden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist bei einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 26.07.2024                                   

S. Katter,
Bürgermeisterin 

Bebauungsplan "In der Höll"

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung „In der Höll“, Gemarkung Stockach im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.03.2023 beschlossen den Bebauungsplan „In der Höll“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.

In der öffentlichen Sitzung am 29.11.2023 hat der Gemeinderat dem Planentwurf zugestimmt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

In der öffentlichen Sitzung am 10.07.2024 hat der Gemeinderat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange abgewogen und dem daraus entwickelten Planentwurf zugestimmt. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu wiederholen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beiliegenden Abgrenzungsplan.

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 17.07.2024.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine angemessene Nachverdichtung, insbesondere in die Höhe, geschaffen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 2 i.V. mit § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum vom 27.07.2024 bis einschließlich 27.08.2024 im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle Beteiligungsverfahren  oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach öffentlich ausgelegt.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden sofern sie nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

 

Stockach, den 26.07.2024

S. Katter, Bürgermeisterin

28. Änderung FNP der Verwaltungsgemeinschaft - "Hinter dem Spital IV und V"

Öffentliche Bekanntmachung

28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Stockach, Gemeinde Orsingen-Nenzingen, Gemarkung Orsingen, Gewerbeflächen "Hinter dem Spital IV und V"

hier: öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2, Baugesetzbuches (BauGB)

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.10.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan für den o.g. Bereich zu ändern und die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Diese frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 18.12.2023 bis einschl. 21.01.2024 durchgeführt.

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 30.04.2024 erfolgte die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung und Beteiligung und es wurde der Beschluss zur förmlichen Auslegung gefasst.

Mit dem geplanten Vorhaben sollen die Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbeflächen im Bereich „Hinter dem Spital“ geschaffen werden.

Der Planungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.

Der Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht können auf der Homepage der Stadt Stockach 

im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste in der Zeit vom

10.06.2024 bis 10.07.2024

eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach,

Tel.: 07771/802147, stadtbauamt@stockach.de

während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Im Umweltbericht sind umweltbezogene Informationen zu den Themen Schutzgut  Mensch, Wohnumfeld, Erholung, Schutzgut Boden, Fläche, Schutzgut Wasser (Grundwasser und Oberflächenwasser), Schutzgut Klima, lufterneuerbare Energien, Schutzgut Pflanzen und Tiere, Biodiversität, Schutzgut Landschaftsbild und Ortsbild, Schutzgut Kultur und Sachgüter, Emissionen und Abfall, Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt und die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vorhanden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen, bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3, Satz 1 Nummer 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3, Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Stellungnahmen zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans sollen während der Auslegungsfrist vorzugsweise elektronisch (E-Mail) an stadtbauamt@stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Wege bei den o. g. Stellen der Auslegung abgegeben werden.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt. Parallel zur Auslegung findet die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange statt.

Stockach, den 07.06.2024

Katter, Verbandsvorsitzende

die öffentliche Bekanntmachung als PDF (225 KB) zum Herunterladen

Änderung Lageplan (PDF, 901 KB)

Änderung Entwurfsplanung (PDF, 1,5 MB)

Deckblatt (Foto, 896 KB)

Bebauungsplan „Himmelreich IV“

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „Himmelreich IV“

Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 07.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Himmelreich IV“ aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 28.02.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 07.02.2024 maßgebend. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Abgrenzungsplan.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebietes „Himmelreich“ insbesondere für heimische Gewerbetreibende geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum

vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024

im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zum Thema Mensch, menschliche Gesundheit, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft und erneuerbare Energien, Landschaftsbild und Erholung, Kultur und Sachgüter, Emissionen und Abfall.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sie nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 10.05.2024                                                S. Katter, Bürgermeisterin

Begründung (PDF 995 KB)

Biotoptypen-Bestand (PDF 474 KB)

Biotoptypen-Planung (PDF 2,4 MB)

Boden-Bestand (PDF 1 MB)

Boden-Planung (PDF 2,2 MB)

Entwurf zeichnerischer Teil (PDF 1,7 MB)

Entwurf Festsetzungen (PDF 71 KB)

Kompensationsverzeichnis 1 (PDF 357 KB)

Kompensationsverzeichnis 2 (PDF 346 KB)

Öffentliche Bekanntmachung (PDF 394 KB)

Umweltbericht (PDF 2,5 MB)