Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.
Aktuelle Beteiligungsverfahren
Stadt Stockach
Änderung des Bebauungsplanes „Kai-Schnabelburg-Reute“, Gemarkung Espasingen, 2. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung zur Änderung des Bebauungsplanes „Kai-Schnabelburg-Reute“, Gemarkung Espasingen, 2. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 21.01.2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Kai-Schnabelburg-Reute“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25.02.2026 wurde dem Plankonzept zugestimmt. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem beigefügten Abgrenzungsplan.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der bestehende Bebauungsplan geringfügig erweitert. Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung im abgegrenzten Bereich geschaffen werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 15. Januar 2026 wird mit Begründung vom 15.Januar 2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Stockach oder im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste während der nachfolgenden Frist vom 13.03.2026 bis 13.04.2026 veröffentlicht.
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist werden die o. g. Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im Rathaus der Stadt Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtbauamt(@)stockach.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Stockach abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet. Hinweise zu den Umweltbelangen Schutzgebiete, Gewässer, Hochwasserschutz, Denkmalschutz, Umweltverträglichkeit, Fläche, Landschaftsbild, Boden, Biotope, biologische Vielfalt, Pflanzen, Tiere, geschützte Arten, Biotopverbund, Klima, Luft, Wasser, Kultur und Sachgüter, Mensch und Naherholung sind in der Begründung enthalten.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Stellungnahmefrist abgegebene Stellungnahmen bei Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher eingehende Stellungnahmen grundsätzlich im Fachausschuss und Gemeinderat beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Stockach, 13.03.2026
S. Katter, Bürgermeisterin








