Aktuelle Beteiligungsverfahren
Stockach, Bebauungsplan "Hintere Walke"
Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 04.07.2018 beschlossen, den o.g. Bebauungsplan aufzustellen. Am 29.07.2020 wurde der Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufgestellt.
Im Rahmen der Änderung soll der Bebauungsplan der Landes- und Regionalplanung angepasst und das Einzelhandelskonzept der Stadt umgesetzt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung vom 17.08.2020 bis 30.09.2020 im Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Bekanntmachung
10. Änderung des Flächennutzungsplanes
10. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Stockach im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB
Sondergebiet Fasnachtsmuseum Schloss Langenstein:
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Stockach hat am 14.07.2020 beschlossen den Flächennutzungsplan für den o. g. Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.
Mit der Änderung soll ein Neubau des Fasnachtsmuseums „Schloss Langenstein“ ermöglicht werden.
Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplans liegt mit Begründung vom 17.08.2020 bis einschließlich 30.09.2020 in den Rathäusern der Verwaltungsgemeinschaft Stockach aus.