Aktuelle Beteiligungsverfahren
Bebauungsplan Sondergebietsfläche "Solarpark am Schorenweiher", Stadt Stockach, Hoppetenzell
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Sondergebietsfläche „Solarpark Am Schorenweiher“, Stadt Stockach, Gemarkung Hoppetenzell
Hier: formale Beteiligung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 23.11.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen auf den Grundstücken/Teilflächen der Flst.Nr. 777 und 783 im Gewann Schoren, Gemarkung Hoppetenzell der Stadt Stockach den Bebauungsplan Sondergebiet „Solarpark Am Schorenweiher“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Gegenstand der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Standort befindet sich im Gewann Schoren auf den Flurstücken 777 und 783, Gemarkung Hoppetenzell, Stadt Stockach, Kreis Konstanz. Die Grundstücke umfassen 4,86 Hektar und liegen 400 m von der Wohnbebauung entfernt sowie mehr als 500 m von der Bundesstraße B 313. Der Eigentümer bearbeitet die Fläche derzeit selbst. Investor und Betreiber der geplanten PV-Freiflächenanlage sind der Flächeneigentümer (Landwirt) und die Stadtwerke Stockach GmbH zu je 50%. Der Eigentümer und Landwirt schafft sich durch die Erzeugung von Solarenergie ein zusätzliches Zukunftsstandbein. Bei den Flurstücken handelt es sich um Grünland. In den 1980er Jahren wurde hier Kies abgebaut. Das Gelände soll mit aufgeständerten Solarmodulen überstellt und eingezäunt werden. Die Nutzung des Unterwuchses erfolgt als extensives Grünland.
Die PV-Anlage ist mit einer Leistung von ca. 6 MW geplant. Sie dient der Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie, welcher in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden soll.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren einschließlich Umweltbericht aufgestellt. Für die Errichtung der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes (SO) mit der besonderen Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“ nach § 11 Abs. 2 BauNVO erforderlich.
In der Sitzung vom 18.10.2023 hat der Gemeinderat die Durchführung der formalen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und 4 § 2 BauGB beschlossen.
Der Planbereich ergibt sich aus dem mitabgedruckten Plan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird mit Begründung und Umweltbericht vom 4. Dezember bis 5. Januar 2024 (Auslegungsfrist) bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Umweltbericht mit der Beschreibung der Umweltbelange und der Auswirkungen der Planungen auf den Menschen, Pflanzen/Biotope und biologische Vielfalt, Tiere, artenschutzrechtliche Prüfung, Fläche, Geologie und Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen.
Die Öffentlichkeit kann sich in dem o. g. Zeitraum über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen informieren und innerhalb der Auslegungsfrist bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach äußern. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Parallel zur öffentlichen Auslegung findet die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB statt.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auf der Homepage der Stadt Stockach www.stockach.de – Bürger und Verwaltung – Bürgerservice online – Bauen und Wohnen – Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird daraufhin gewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Stockach, den 24.11.2023
Stolz, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung als PDF (255 KB) zum Herunterladen
Begründung als PDF (3,5 B) zum Herunterladen
Textliche Festsetzungen als PDF (1 MB) zum Herunterladen
Planentwurf als PDF (4 MB) zum Herunterladen
Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik-Anlage Schneid – Hoppetenzell
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Photovoltaik-Anlage Schneid – Hoppetenzell
Die Gemeindevertretung der Stadt Stockach hat am 13.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Schneid Hoppetenzell, 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB zu ändern und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 20.10.2023 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus den beiliegenden Abgrenzungsplan.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Photovoltaik-Anlage Schneid Hoppetenzell, 1. Änderung“ soll der Planbereich des seit 2021 rechtskräftigen Bebauungsplanes Photovoltaikanlagen Hoppetenzell nach Süden hin erweitert werden, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaikanlage in der Fortsetzung der bestehenden Anlage zu schaffen.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauslage im Rathaus Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach in der Zeit vom 17.11.2023 bis 18.12.2023 während der üblichen Dienststunden statt. Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung sowie die ausliegenden Unterlagen können auch auf der Homepage der Stadt Stockach www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Stockach, den 10.11.2023
Stolz, Bürgermeister
die Öffentliche Bekanntmachung als PDF (388 KB) zum Herunterladen
Bebauungsplanänderung Oberstadt
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Oberstadt“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 13.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Oberstadt“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Die Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus dem folgenden Abgrenzungsplan.
Ziele und Zwecke der Planänderung
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen erreicht werden bei gleichzeitigem Schutz des historischen Stadtbildes.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom 30.10.2023 bis 30.11.2023 im Rathaus Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Ziele und Zwecke der Planung sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Stockach, Adenauerstr. 4, 78333 Stockach äußern. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können auch unter der Internetadresse www.stockach.de – Bürger & Verwaltung – Bürgerservice online – Bauen & Wohnen - Bebauungspläne – aktuelle Beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden.
Stockach, den 20.10.2023
Stolz, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 214 KB)
Satzungsentwurf mit Begründung und Abgrenzungsplan (PDF, 2 MB)
Abgrenzungsplan (PDF, 941 KB)