Schmutzwasser
Schmutzwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verunreinigtes Wasser. Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Entwässerungsgenehmigung
Die Eigentümer von Grundstücken, auf denen Abwasser anfällt, sind berechtigt und verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen anzuschließen, diese zu benutzen und das gesamte auf den Grundstücken anfallende Abwasser der Stadt zu überlassen.
Das Entwässerungsgesuch ist zusammen mit dem Bauantrag in einfacher Fertigung beim Stadtbauamt einzureichen und zusätzlich digital als PDF-Datei an entwaesserung@stockach.de zu senden. . Die Pläne sind gemäß § 8 der LBOVVO anzufertigen.
Aus Hochwasserschutzgründen und der Überlastung der öffentlichen Kanäle ist die Regenwasserrückhaltung zwingend erforderlich. Das Niederschlagswasser ist nach Möglichkeit auf dem Baugrundstück über eine mind. 30 cm dicke, belebte Bodenschicht (Versickerungsmulde) zu versickern. Bei nicht sickerfähigem Baugrund ist der Einbau einer Retentionszisterne erforderlich.
- Entwässerungsantrag der Stadt Stockach (PDF, 289 KB)
Dichtheitsprüfung
Im § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes wird geregelt, dass Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden müssen. Das wichtigste technische Regelwerk ist die DIN 1986 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke" - Teil 30: Instandhaltung.
Deshalb fordern wir von Ihnen über die Entwässerungsgenehmigung hinaus auch einen Dichtheitsnachweis.
Weitere Informationen zur Dichtheitsprüfung erhalten Sie auch auf: