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Luftaufnahme von Stockach
Stockach und seine Ortsteile

Stockach und seine zehn Ortsteile liegen eingebettet in eine reizvolle Hügellandschaft. So unterschiedlich die einzelnen Gebiete sein mögen - sie alle verbindet die Nähe zur Natur, sei es durch ausgedehnte Wälder, Streuobstwiesen oder den Blick auf den Bodensee und die Hegauberge.

Vielfalt entdecken. 

Ein Ehepaar trinkt Kaffee in der Stockacher Oberstadt
Stockach - eine Einkaufsstadt mit Flair & Vielfalt

In der Stockacher Oberstadt laden liebevoll geführte Geschäfte zu einem besonderen Einkaufserlebnis ein. Von Mode, Akustik und Optik über Bäckereien, Metzgereien und gemütlichen Gastronomien gibt es vieles zu entdecken.

Mit dem zentral gelegenen Parkhaus Hägerweg, der Parkgarage im Stadtwall-Carée sowie weiteren Parktplatzangeboten erreichen Sie alle Angebote in wenigen Gehminuten.

Alle zur Anreise. 

Blick von den Heidenhöhlen auf Stockach
Wandern, Radfahren und Natur erleben in Stockach

Stockach bietet ein umfangreiches Erlebnis- und Freizeitangebot. Dazu gehört beispielsweise ein gut ausgebautes Rad- und Wanderwegenetz zum und um den Bodensee, sowie viele Wege im idyllischen Hegau.

Mehr erfahren.

Das Bild zeigt die Bepflanzung im Stadtgarten Stockach
Auszeit vom städtischen Trubel im Stadtgarten

Im Sommer mediterran bepflanzt, lädt der Stadtgarten im Herzen von Stockach zum Verweilen und zu einem kurzen Spaziergang ein. Gegliedert in zwei Teile, kommt man vom Hägerweg ausgehend in die "gute Stube", in dem sich 200 m² Blumenbeete befinden.

Regelmäßig finden auch Veranstaltungen und Führungen im Stadtgarten statt. Hier mehr erfahren.

Das Bild zeigt das Markttreiben in Stockach
Events und Erlebnisse

Veranstaltungen wie verkaufsoffene Sonntage, Krämermärkte, Wochenmärkte, das Stadtfest "Schweizer Feiertag", Konzerte und Kleinkunst machen den Besuch in Stockach zu einem abwechslungsreichen Erlebnis. 

Alle Veranstaltungstermine entdecken.

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Gebühren & Steuersätze

Steuersätze der Stadt Stockach

Die Stadt Stockach erhebt die Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz in der Fassung vom 07.08.1973 (Ges. Bl. S. 965). Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen:

  • a) 350 v.H. (Grundsteuer A) der Steuermessbeträge für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
  • b) 395 v.H. (Grundsteuer B) der Steuermessbeträge für Grundstücke.
 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag beträgt 

  •   350 v.H. bezogen auf den Steuermessbetrag.
 

Die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer werden für jedes Jahr per Haushaltssatzung vom Gemeinderat beschlossen.

Müllgebühren der Stadt Stockach

Restmüll

  • 60 l: 74,40 €
  • 80 l: 87,60 €
  • 120 l: 114,00 €
  • 240 l: 190,80 €
  • Müllsack: 4,20 €

Biomüll

  • 60 l: 157,20 €
  • 80 l: 180,00 €
  • 120 l: 226,80 €
  • 240 l: 367,20 €
  • 660 l: 855,60 €

Die Papiertonne ist kostenlos. Ebenso die Windeltonne (240 l Restmülltonne) für Windelkinder und pflegebedürftige Bürger.

Abwassergebühren der Stadt Stockach

zentrale Entsorgung

  • Schmutzwassergebühr: 2,46 Euro pro Kubikmeter
  • Niederschlagsgebühr: 0,48 Euro pro Quadratmeter

dezentrale Entsorgung

  • geschlossene Grube: 43,55 Euro pro Kubikmeter
  • Kleinkläranlage: 67,19 Euro pro Kubikmeter

Niederschlagswassergebühr

Nach Ermittlung der gebührenrelevanten Quadratmeter werden diese mit der Gebühr (0,48 Euro pro Quadratmeter) multipliziert.

Gebührenhöhe

  • Gebühr je m³ Schmutzwasser: 2,46 Euro
  • Gebühr je m² bebauter und befestigter (abflusswirksamer) Grundstücksfläche Niederschlagswasser: 0,48 Euro (jährlich)

Bestattungsgebührenordnung

Bestattungsgebührenordnung

Die Bestattungsgebührenordnung als PDF (301 KB) zum Herunterladen

 

1. Verwaltungsgebühren

Es werden erhoben für:

1.1 die Genehmigung zur Aufstellung oder Veränderung eines Grabmals40,00€
1.2 die Zustimmung zur Ausgrabung einer Leiche85,00€
 

2. Benutzungsgebühren

Es werden erhoben für:

2.1 die Bestattung (Ausheben und Schließen der Grabstelle)

2.1.1 von Personen im Alter von 10 Jahren und mehr                                               790,00 €
2.1.2 von Personen unter 10 Jahren460,00 €
2.1.3 von Tot- und Frühgeburten130,00  €
2.1.4 ein Zuschlag für die Tieferlegung bei Wahlgräbern     220,00 €
 

2.2 die Beisetzung von Aschen

2.2.1 regelmäßig                                                                                                     

250,00 €

    

2.3 die Überlassung eines Reihengrabes

2.3.1 für Personen im Alter von 10 Jahren und mehr                                               

  1.110,00 €

2.3.2 für Personen unter 10 Jahren

   660,00 €

2.3.3 für die Überlassung eines Rasenreihengrabes

 1.660,00 €

 

2.4 die Überlassung eines Reihenurnengrabes / anonym Urnengrab

2.4.1 regelmäßig                                                                                                

550,00 €

2.4.2 in der Urnenhofanlage

560,00 €

  

2.5 die Verleihung von besonderen Nutzungsrechten

2.5.1 Überlassung eines Einzelwahlgrabes, Nutzungszeit 25 Jahre                   

1.740,00 €

2.5.2 Überlassung eines Doppelwahlgrabes, Nutzungszeit 25 Jahre

2.230,00 €

2.5.3 Überlassung eines Dreifachwahlgrabes, Nutzungszeit 25 Jahre

2.970,00 €

2.5.4 Überlassung eines Urnenwahlgrabes

730,00 €

2.5.5 in der Urnenhofanlage/Urnenwand

600,00 €

                                     

2.6 Verlängerung des Nutzungsrechts pro Jahr

2.6.1 Einzelwahlgrab                                                                                      

69,00 €

2.6.2 Doppelwahlgrab

89,00 €

2.6.3 Dreifachwahlgrab

89,00 €

2.6.4 Urnendoppelgrab

49,00 €

2.6.5 Urnenhofanlage/Urnenwand

40,00 €

 

2.7 die Benutzung der Aussegnungshalle und der Leichen-/Kühlzellen

2.7.1 Aussegnungshalle Loreto                                                                      

270,00 €

2.7.2 Kühlzelle Loreto

400,00 €

2.7.3 Aussegnungshalle Stadtteile

100,00 €

2.7.4 Beanspruchung Sezierraum Loreto

400,00 €

 

2.8 für auswärts Verstorbene und zum Zeitpunkt des Todes nicht ortsansässig gewesene Personen wird ein Zuschlag von 50 % zu den festgesetzten Gebühren gem. 2.3 – 2.5 erhoben.

 

2.9 das Ausgraben

2.9.1 einer Leiche vor Ablauf von 15 Jahren nach der Beisetzung                    

736,00 €

2.9.2 einer Leiche nach Ablauf von 1 Jahr nach der Beisetzung    

363,00 €

2.9.3 einer Urne        

250,00 €

 

2.10 für sonstige Leistungen

2.10.1 Versand einer Urne                                                                                                                                                                          

66,00 €

2.10.2 Verlegung von Platten zwischen den Gräbern je lfd. Meter        

nach Aufwand