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Gebühren & Steuersätze

Steuersätze der Stadt Stockach

Die Stadt Stockach erhebt die Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz in der Fassung vom 07.08.1973 (Ges. Bl. S. 965). Die Hebesätze für die Grundsteuer betragen:

  • a) 350 v.H. (Grundsteuer A) der Steuermessbeträge für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
  • b) 395 v.H. (Grundsteuer B) der Steuermessbeträge für Grundstücke.
 

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag beträgt 

  •   350 v.H. bezogen auf den Steuermessbetrag.
 

Die Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer werden für jedes Jahr per Haushaltssatzung vom Gemeinderat beschlossen.

Müllgebühren der Stadt Stockach

Restmüll

  • 60 l: 74,40 €
  • 80 l: 87,60 €
  • 120 l: 115,20 €
  • 240 l: 196,80 €

Biomüll

  • 60 l: 164,40 €
  • 80 l: 190,80 €
  • 120 l: 243,60 €
  • 240 l: 402,00 €
  • 660 l: 956,40 €

Die Papiertonne ist kostenlos. Ebenso die Windeltonne (240 l Restmülltonne) für Windelkinder und pflegebedürftige Bürger.

Abwassergebühren der Stadt Stockach

zentrale Entsorgung

  • Schmutzwassergebühr: 1,89 Euro pro Kubikmeter
  • Niederschlagsgebühr: 0,41 Euro pro Quadratmeter

dezentrale Entsorgung

  • geschlossene Grube: 23,49 Euro pro Kubikmeter
  • Kleinkläranlage: 47,35 Euro pro Kubikmeter