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Friedhof

Beerdigungstermine für die Friedhöfe in Stockach und den Stadtteilen
Erdbestattung:
Montag 14.00 Uhr und 15.30 Uhr
Dienstag-Freitag 11.00 Uhr, 14.00 Uhr und 15.30 Uhr
Urnenbestattung:
Montag-Freitag 11.00 Uhr, 14.00 Uhr und 15.30 Uhr

Grabarten
Die Stadt Stockach stellt auf ihren Friedhöfen folgende Grabarten zur Verfügung:

  • Reihengräber für Erdbestattungen und Urnen

Reihengräber sind Grabstätten, die der Reihe nach belegt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich.

  • Wahlgräber für Erdbestattungen und Urnen

Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen, an denen ein Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag auf die Dauer von 25 Jahren (Erdbestattung) bzw. 20 Jahren (Urnenbestattung) verliehen. Im Bereich des Friedhofes Mahlspüren i.T. wird das Nutzungsrecht auf die Dauer von 30 Jahren (Erdbestattungen) verliehen. Sie können nur anlässlich eines Todesfalles verliehen werden. Die erneute Verleihung dieses Nutzungsrechts ist auf Antrag möglich.
Wahlgräber für Erdbestattungen können ein- und mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein.

  • Urnenwände und Urnenstele

Auf den Friedhöfen Stockach und Wahlwies sind Urnenwände errichtet. Auf dem Friedhof Zizenhausen eine Urnenstele. Auf dem Friedhof Stockach können an der Urnenwand Einzel- oder Doppelurnenplätze auf die Dauer von 20 Jahren erworben werden. Die Gestaltung der Schriftplatten ist vorgeschrieben. Grabschmuck sollte an den Urnenwänden/Urnenstele nicht abgelegt werden.
Für Schnittblumen sind an der Urnenwand Stockach entsprechende Halterungen an der Wand angebracht.
anonymes Urnengrabfeld
Auf dem Friedhof Stockach befindet sich ein anonymes Urnengrabfeld. Die Urne wird in einem Rasenfeld beigesetzt. Die Lage der Grabstelle wird nicht bekannt gegeben, eine namentliche Kennzeichnung erfolgt nicht.

  • Gärtnergepflegte Grabfelder

Gepflegte Gräber setzen ein deutliches Zeichen gegen das Vergessen, sie sind Brücken zwischen dem Heute und dem Morgen. Aber was passiert, wenn man in eine andere Stadt umzieht oder aus zeitlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen die Grabpflege nicht mehr selbst übernehmen kann. Mit der Dauergrabpflege bietet Ihnen die Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner eine umfassende, langfristige Grabpflege. Ein Friedhofsgärtner aus der Region übernimmt diese Pflege.
Bitte informieren Sie sich bei der Friedhofsverwaltung, den Bestattungsunternehmen oder der Genossenschaft Badischer Friedhofsgärtner, Alte Karlsruher St r. 8, 76227 Karlsruhe, Tel. 0721/94487-0, www.dauergrabpflege-baden.de

  • Frühchengrabfeld

Um trauernden Eltern die Möglichkeit zu geben, ihr Kind auf dem Friedhof zu bestatten, wurde auf dem Stockacher Friedhof ein sog. Frühchengrabfeld angelegt. Das Grabfeld für Frühgeborene ist für alle Religionen offen.
Die Eltern haben die Möglichkeit, bei der Beisetzung anwesend zu sein und die Trauerfeier nach ihren eigenen Wünschen zu gestalten.

Adresse der Friedhofsverwaltung:
Stadt Stockach, Stadtbauamt,
Adenauerstr. 4
78333 Stockach
Kontakt: Frau Oechsle, Zimmer 45
Tel. 07771/802-145
FAX 07771/802-244
E-Mail: b.oechsle(@)stockach.de
Bürozeiten sind während der öffentlichen Dienstzeiten des Rathauses Stockach.