Grundsteuerreform
Das Finanzamt Singen informiert:
Grundsteuerreform
Das Finanzamt muss für Zwecke der Grundsteuer sämtliche Grundstücke auf den Stichtag 01.01.2022 neu bewerten. Dazu müssen alle Grundstückseigentümer*innen eine sog. Feststellungserklärung abgeben, die elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln sind. Die entsprechenden Vordrucke werden digital im Portal „Mein ELSTER“ bereitgestellt.
Bereits bei ELSTER registrierte Bürger*innen können ihre bisherigen Zugangsdaten nutzen. Wer bislang noch über keinen ELSTER-Account verfügt, sollte sich zeitnah bei ELSTER (www.elster.de) registrieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Steuererklärung über den eigenen ELSTER-Zugang auch für nahe Angehörige einzureichen.
Im Zeitraum von Mai bis Juni 2022 erhalten alle Grundstückseigentümer*innen Informationsschreiben der Steuerverwaltung, in denen die für die Steuererklärung notwendigen Daten, wie EW-Aktenzeichen, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flurstücknummer etc. mitgeteilt werden. Die übrigen für das Ausfüllen des Vordrucks notwendigen Daten, wie Grundstücksgröße und Bodenrichtwert, können über das Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS-BW) abgerufen werden. Achtung: Bei Grundvermögen außerhalb von Baden-Württemberg gelten andere Berechnungsmethoden!
Lesen Sie den gesamten Text: Informationen zur Grundsteuerreform (PDF, 842 KB)
Weitere Informationen finden Sie unter: