Niederschlagswasser
Die Stadt Stockach erhebt für die Benutzung ihrer städtischen Abwasseranlagen eine Abwassergebühr. Die bis 31.12.2009 geltende Abwassergebühr, die sowohl die Kosten der Schmutzwasserbehandlung wie auch die Kosten für die Beseitigung des Niederschlagswassers von Dachflächen, Einfahrten und so weiter abdeckte, wurde rückwirkend zum 1. Januar 2010 in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.
Mit dieser sogenannten gesplitteten Abwassergebühr wurde keine neue oder zusätzliche Gebühr erhoben, sondern der Aufwand wurde – anstatt wie bisher auf nur eine Gebühr – nunmehr auf zwei Gebührenarten aufgeteilt.
Für die Schmutzwassergebühr wird weiterhin der Frischwasserverbrauch zu Grunde gelegt.
Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der bebauten, befestigten und versiegelten Fläche, auf denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Wege versickert, sondern zumindest teilweise in die Kanalisation abgeleitet wird. Es werden die einzelnen Flächen mit dem jeweiligen Versiegelungsfaktor multipliziert und abschließend die gebührenrelevante Fläche mit den Kosten für einen Quadratmeter multipliziert.
Änderungen
Sollten sich bei den Dachteilflächen bzw. versiegelten Flächen auf Ihrem Grundstück Änderungen ergeben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin (siehe unter Kontakt). Diese wird Ihnen die bestehenden Daten erneut zukommen lassen, welche Sie dann entsprechend abändern können und an uns zurück schicken.