Umfahrung Espasingen
Planfeststellungsverfahren der Ortsumfahrung Espasingen
Das Regierungspräsidium Freiburg schreibt dazu auf seiner Internetseite:
"Die Planunterlagen zu dem Vorhaben lagen vom 23. Juli bis zum 11. September 2019 im Rathaus von Stockach zur Einsichtnahme aus. Darüber hinaus können sie auf dieser Internetseite bis zum Abschluss des Verfahrens heruntergeladen werden.
Derzeit werden die Anhörungsergebnisse ausgewertet. In der Regel folgt auf die Auswertung ein Erörterungstermin mit den Beteiligten. Dieser kann ausnahmsweise entfallen, wobei u.a. die Corona-Pandemie einen solchen Ausnahmegrund darstellen kann. Über den Erörterungstermin und die abschließende Entscheidung des Regierungspräsidiums wird auf dieser Internetseite, durch Pressemitteilung und durch öffentliche Bekanntmachung informiert werden."
Das Vorhaben umfasst neben der westlichen Umfahrung von Espasingen auf der B 313 die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs der B 34 an der Bahnlinie Radolfzell-Überlingen. Durch die Maßnahme wird eine ortsdurchfahrtsfreie Verbindung zwischen dem westlichen Bodenseeraum und den an Stockach angebundenen Verkehrsachsen A 98, B 14, B 31 und B 313 geschaffen, was eine überregionale Verkehrsverlagerung bewirken soll.
Die Umfahrung beginnt im Süden an der B 34 ca. 700 Meter nördlich des Mooshofes. Sie verläuft von dort in nördliche Richtung mit ca. 800 Meter Abstand von der Ortsmitte Espasingen und geht dann geradlinig in die bestehende B 313 über. Die Länge der Neubaustrecke beträgt ca. 1.600 Meter. Teile des Vorhabens sind auch die Herstellung einer Wirtschaftswegeüberführung im Bereich des bisherigen Bahnübergangs, die Umgestaltung des Knotenpunkts B 313 / B 34 und ökologische Kompensationsmaßnahmen am Rand des Vorhabens und im näheren Umkreis.
Für das Projekt hatte bereits 2009 eine Anhörung stattgefunden. Aufgrund der Ergebnisse wurden die Planung optimiert und die Planunterlagen ergänzt. Unter anderem sind gegenüber der vorherigen Planung im Bereich der Umfahrung deutlich mehr Brückenbauwerke vorgesehen, um den Umfang der ansonsten notwendigen Fahrbahndämme zu verringern. Hierdurch wird der Eingriff in das Landschaftsbild reduziert und die ökologische Durchgängigkeit verbessert.