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Neuigkeiten

Artikel vom 22.05.2024

Gartenpools richtig befüllen und entleeren

Die Städte/Gemeinden und Stadtwerke des Hegau-Wasser e.V. informieren: 

In den Gemeinden und Städten werden wieder vermehrt Gartenpools installiert bzw. fit gemacht für die Saison. Diese Tendenz hat sich im letzten Jahr fortgesetzt und wird voraussichtlich auch in diesem Jahr weiter zunehmen. Hierzu gibt es jedoch einiges zu beachten!

Der hiesige Hegau-Wasser e.V., eine Vereinigung der wasser-versorgenden Städten/Gemeinden und Stadtwerke des Landkreises Konstanz möchte Sie zu dem Thema mit Informationen versorgen. 

Den Pool richtig befüllen: 

Pools werden mit Frischwasser befüllt. Die Befüllung darf nicht über einen Gartenwasserzähler erfolgen. Über den Gartenwasserzähler darf nur die Bewässerung des Gartens durchgeführt werden. Hierbei fallen keine Abwasser-gebühren an, da dieses Wasser vor Ort versickert und von den Pflanzen aufgenommen wird. Poolwasser stellt jedoch Schmutzwasser dar, ist in die öffentliche Kanalisation einzuleiten und durch die Kläranlage zu reinigen. Demnach sind hierfür Abwassergebühren zu zahlen (s. auch unten). Gefüllt werden darf der Pool entweder über den Hauswasserzähler oder über einen öffentlichen Hydranten. Bei der gewünschten Befüllung über den Hydranten setzen Sie sich über die entsprechende Möglichkeit bitte mit der Gemeindeverwaltung oder Ihren Stadtwerken in Verbindung. Anfallende Kosten wie z.B. Arbeitszeiten, Anfahrten, Zählermiete, Wasser- und Schmutzwassergebühr werden dann in Rechnung gestellt. 

Das Poolwasser richtig entsorgen: 

Die einfachste Variante, sprich die Versickerung auf dem eigenen Grundstück, ist nicht die richtige und verboten: Mit der Versickerung wird Schmutzwasser unerlaubt in den Untergrund und somit in das Grundwasser eingeleitet! Poolwasser ist Schmutzwasser und wird nach dem Wasserhaushaltsgesetz als verändertes Frischwasser eingestuft. Das Frischwasser wird durch die Poolbenutzung im häuslichen oder sonstigen Bereich verändert, ist somit Schmutzwasser und muss über die Kanalisation entsorgt werden. Vielfach wird Poolwasser darüber hinaus mit Chemikalien (Chlor) versetzt. Auch wenn keine chemischen oder sonstigen Behandlungen vorgenommen werden, ist das Poolwasser spätestens durch das Benutzen durch seine Nutzer verändert. Hierzu zählen das Einbringen von Laub, Gras, Sand, Sonnencreme, Haare, usw. Vereinzelt werden auch Aktivstoffe zur Reinigung des Poolwassers benutzt. Alle beschriebenen Gründe führen zu einer Veränderung des Wassers und die ursprüngliche Beschaffenheit als Frischwasser ist nicht mehr gegeben. Aus diesen genannten Gründen darf Poolwasser nicht im Garten zur Versickerung gebracht werden. Eine unerlaubte Versickerung führt nicht nur zu einer Verunreinigung des Bodens und Grundwassers, sondern kann auch Nachbargrundstücke und Gebäude in Mitleidenschaft ziehen. Die plötzlich anfallenden Mengen an Poolwasser kann der Untergrund nicht so schnell aufnehmen, so dass sie oberflächennah auf das Grundstück des Nachbarn fließen oder sogar in dessen Keller. 

Die Städte/Gemeinden und Stadtwerke des Hegau-Wasser e.V. möchten hiermit alle Poolnutzer/Anschlussnehmer darauf hinweisen, dass Sie als Anschlussnehmer dazu verpflichtet sind, das Poolwasser in die öffentliche Kanalisation einzuleiten! Für Rückfragen stehen Ihnen die Stadt-/Gemeindeverwaltungen und Stadtwerke gerne zur Verfügung.