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Gewässerschau an der Mahlspürer Aach von Seelfingen bis nach Stockach
Gewässerschau an der Mahlspürer Aach von Seelfingen bis nach Stockach
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Stockach ist Träger der Unterhaltungslast für die Mahlspürer Aach mit Nebengewässer. Deshalb führt das Stadtbauamt am 14.03.2018 gemeinsam mit dem Landratsamt Konstanz entlang der Mahlspürer Aach eine Gewässerschau durch.
Treffpunkt ist um 9:00 Uhr am „Gasthaus Adler“ in Seelfingen. Bei schlechter Witterung wird die Gewässerschau verschoben.
Eine Gewässerschau ist die Besichtigung eines Gewässers und bezieht die Ufer sowie das für den Hochwasserschutz und für die ökologische Funktion notwendige Umfeld (beidseitige Gewässerrandstreifen von 5 m ab OK-Böschung) mit ein. Sie dient dazu, Probleme und Gefahren festzustellen und deren Beseitigung einzuleiten. Gefahrenquellen können u.a. Ablagerungen wie beispielsweise Komposthaufen und Holzstapel oder die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen in der Nähe eines Gewässers sein. Gleichzeitig sollen Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen des Gewässers beseitigt werden. Wir bitten alle Anlieger, Eigentümer oder Pächter die entsprechenden Vor- und Aufräumarbeiten bis dahin auszuführen.
Bei dieser Gewässerschau wird der Abschnitt von Seelfingen bis nach Stockach besichtigt. Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Stadt Stockach bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Stockach, Herr Lohr Tel. 07771/802-149.