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Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann benötigen Sie einen neuerteilten F [mehr]
bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,5 Tonnen. Führerscheine dieser Klassen müssen Sie spätestens im Alter von 50 Jahren auf den Kartenführerschein umtauschen. Dabei müssen Sie auch Ihre Kraft [mehr]
Erwerben Sie zu einer schonvorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen. Folgende K [mehr]
Zulassungsbehörde mit den ungestempelten Kennzeichen noch zurückfahren: innerhalb desselben Tages (bis spätestens 24:00 Uhr) und nur innerhalb von Deutschland und auf direktem Weg. Dies gilt nur, wenn das Fahrzeug [mehr]
Den ersten Führerschein erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Für die Klassen A, A1, A2 [mehr]
Versicherte können ihre Krankenkasse frei wählen. Das gilt auch, wenn Sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Hinweis: Die neue Krankenkasse darf die Mitgliedschaft nicht ablehnen oder die Wahl dur [mehr]
nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung [mehr]
Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen. Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach [mehr]
Hauptwohnsitz haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Die Gemeinde versendet spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung. Bei Bürgern und Bürgerinnen, die nach diesem [mehr]
Sie können Ihr Wahlrecht nur ausüben, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Hinweis: Sind Sie seit der Europawahl 1999 [mehr]