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tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Stockach, den Untere Naturschutzbehörde (Stolz) Bürgermeister Verkündungshinweis: Nach § 22 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 25 NatSchG ist eine Verletzung der in [mehr]
Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Stockach, den 18.03.2022 Untere Naturschutzbehörde (Stolz) Bürgermeister Verkündungshinweis: Nach § 22 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 25 NatSchG ist eine Verletzung der in [mehr]
des Gemeinderates der Stadt Stockach übereinstimmt. Stockach, den 13.12.2018 …………………………………….... Bürgermeister Inkrafttreten nach § 10 Abs. 3 BauGB durch Bekanntmachung vom .…………………. sto06017 Textfeld 18.01 [mehr]
Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Stockach, den 14.01.2022 Untere Naturschutzbehörde (Stolz) Bürgermeister Verkündungshinweis: Nach § 22 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 25 NatSchG ist eine Verletzung der in [mehr]
Bodenverfärbungen) umgehend dem Kreis- Archäologen oder dem Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 26, Denkmalpflege (79083 Freiburg, 0761/2083570) zu melden und bis zur sachgerechten Dokumentation und Ausgrabung [mehr]