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Bebauungsplanes `Burghalde – 2. Änderung´ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB Stand: 08. März 2019 Seite 2 von 4 Satzung der Stadt Stockach über die Änderung des Bebauungsplanes „Burghalde – 2. Änderung“ [...] anes `Burghalde – 2. Änderung´ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB Stand: 08. März 2019 Seite 3 von 4 § 1 Gegenstand der Änderung Gegenstand der Änderung ist der Bebauungsplan `Burghalde - 1. Änderung´ [...] Bebauungsplanes `Burghalde - 1. Änderung ´ tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Stockach, .................. Ausgefertigt: ……………………………….. Stolz, Bürgermeister sto06002 Textfeld [mehr]
Bodenverfärbungen) umgehend dem Kreisarchäologen oder dem Regierungspräsidium Freiburg, Ref. 26, Denkmalpflege (79083 Freiburg, 0761 / 2083570) zu melden und bis zur sach- gerechten Dokumentation und Ausgrabung [...] Satzungsbeschluss des Gemeinderats ent- spricht (Ausfertigung). Stockach, den …………… Rainer Stolz Bürgermeister Inkrafttreten des Bebauungsplanes …………… durch ortsübliche Bekanntmachung § 10 Abs. 3 BauGB In [...] …………… durch ortsübliche Bekanntmachung § 10 Abs. 3 BauGB Stockach den, …………………. Rainer Stolz Bürgermeister sto06012 Textfeld a sto06012 Textfeld 12.07.2012 sto06012 Textfeld 27.07.2012 sto06012 Textfeld [mehr]
Bodenverfärbungen) umge- hend dem Kreisarchäologischen oder dem Regierungspräsidium Freiburg, Ref.26, Denkmalpflege (79083 Freiburg, 0761/2083570) zu melden und bis zur sachge- rechten Dokumentation und Ausgrabung [...] Satzungsbeschluss des Gemeinderats ent- spricht (Ausfertigung). Stockach, den …………… Rainer Stolz Bürgermeister Inkrafttreten des Bebauungsplanes …………… und der Örtlichen Bauvorschriften durch ortsübliche B [mehr]
n Planungen koordiniert, ihre wichtigsten Standortentscheidungen darstellt und gleichzeitig den Bürgern Stadtbauamt Stockach 34. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Stockach 5 Trägern öffentlicher [...] im Unterschied zu einem Bebauungsplan, keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten / dem Bürger. Er stellt jedoch für die Verwaltung und für andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar, [mehr]