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ein Industriegebiet GI festgesetzt (§ 9 BauNVO). 1.1. Im GI sind zulässig (§ 9 Abs. 2 BauNVO) Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe und Gewerbebetriebe, soweit sie nicht als Be- triebsarten der[mehr]
Bauweise wird gem. § 22 Abs. 2 BauNVO die offene Bauweise festgesetzt. Zulässig sind nur Einzel- und Doppelhäuser. 4. Überbaubare Grundstücksfläche Die Festlegung der überbaubaren Grundstücksfläche erfolgt durch [...] Gebäudehöhe Die max. Wandhöhe (Schnittpunkt Dachhaut-Außenwand) darf von der Straßenoberkante (gemessen Hausmitte) max. 4,25, die Firsthöhe max. 8,50 m betragen. Ausnahmen von der festgesetzten max. Wandhöhe sind[mehr]
Die Abrundung betrifft ein Grundstück, welches westlich, südlich und östlich bereits von einer Wohnhausbebauung umgeben ist. Stockach, den 8. Juli 1981 (Ziwey) Bürgermeister[mehr]