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Abrundungssatzung „Seelfingen West“ Begründung Im Stadtteil Seelfingen verfügt die Stadt Stockach über keine Baugrundstücke mehr. Noch freie Bauplätze im Ort sind in privater Hand. Diese stehen nicht zum [...] überplanende Teilfläche des Grundstücks Flst.Nr. 452 liegt am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Seelfingen. Die Fläche ist durch eine Böschung von der Außenbereichsstrecke der L 205 getrennt. Wegen der [...] überbaubaren Fläche orientiert sich am südlichen Bestand. Durch die Planung wird der Ortsbereich Seelfingen nach Westen hin sinnvoll abgerundet. Stockach, 03. Jan. 2008 [mehr]
Abrundungssatzung „Steigstraße II“, Stadtteil Seelfingen Begründung Im Stadtteil Seelfingen verfügt die Stadt Stockach über keine Bauplätze mehr. Noch freie Bauplätze im Ort sind in privater Hand. Diese [...] Bauwünsche realisiert werden. Die noch jetzt zu überplanende Fläche liegt am nördlichen Ortsende von Seelfingen. Sie umfasst eine Größe von rd. 825 m² und besteht aus einer Wiese, die aufgrund vorangegangener [...] Ortschaft nach Norden abgeschlossen werden. Durch die geplante Abrundungssatzung wird der Ortsteil Seelfingen nach Norden hin sinnvoll abgerundet. Bezüglich der zu erwartenden Eingriffe in die Schutzgüter [mehr]