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Abrundungssatzung für das Grundstück Flst. Nr. 317 der Gemarkung Mahlspüren im Tal / Seelfingen Begründung Es erfolgt eine Festlegung der Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils in diesem Bereich[mehr]
Abrundungssatzung „Steigstraße II“, Stadtteil Seelf ingen Begründung Im Stadtteil Seelfingen verfügt die Stadt Stockach über keine Bauplätze mehr. Noch freie Bauplätze im Ort sind in privater Hand. Diese [...] Bauwünsche realisiert werden. Die noch jetzt zu überplanende Fläche liegt am nördlichen Ortsende von Seelfingen. Sie umfasst eine Größe von rd. 825 m² und besteht aus einer Wiese, die aufgrund vorangegangener [...] Ortschaft nach Norden abgeschlossen werden. Durch die geplante Abrundungssatzung wird der Ortsteil Seelfingen nach Norden hin sinnvoll abgerundet. Bezüglich der zu erwartenden Eingriffe in die Schutzgüter[mehr]