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Aktuelle Beteiligungsverfahren

Photovoltaikanlage Schneid, Hoppetenzell, 1. Änderung

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Schneid, Hoppetenzell, 1. Änderung

Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 13.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Schneid, Hoppetenzell, 1. Änderung“ aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 10.04.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 22.02.2024 maßgebend. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Abgrenzungsplan.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebietes „Himmelreich“ insbesondere für heimische Gewerbetreibende geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum

vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024

im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zum Thema Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Fläche, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen, Umgang mit Abfällen und Abwässern.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sie nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 10.05.2024                                                S. Katter, Bürgermeisterin

 

Bestandsplan zum Umweltbericht (PDF 2,3 MB)

Maßnahmeplan zum Umweltbericht (PDF 2 MB)

Öffentliche Bekanntmachung vom 10.05.2024 (PDF 395 KB)

Planzeichnung (PDF 425 KB)

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF 7,5 MB)

Textteil (PDF 2,3 MB)

Umweltbericht (PDF 2,8 MB)

Bebauungsplan „Himmelreich IV“

Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanes „Himmelreich IV“

Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 07.12.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan „Himmelreich IV“ aufzustellen. In der öffentlichen Sitzung am 28.02.2024 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt sowie dessen öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Für den Planbereich ist der Planentwurf vom 07.02.2024 maßgebend. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Abgrenzungsplan.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Baugebietes „Himmelreich“ insbesondere für heimische Gewerbetreibende geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde durchgeführt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum

vom 13. Mai 2024 bis einschließlich 14. Juni 2024

im Internet unter dem Link www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg www.uvp-verbund.de/kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Umweltbericht mit Aussagen zum Thema Mensch, menschliche Gesundheit, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Klima, Luft und erneuerbare Energien, Landschaftsbild und Erholung, Kultur und Sachgüter, Emissionen und Abfall.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung möglich. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (grundsätzlich Fachausschuss und Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sie nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Stockach, den 10.05.2024                                                S. Katter, Bürgermeisterin

Begründung (PDF 995 KB)

Biotoptypen-Bestand (PDF 474 KB)

Biotoptypen-Planung (PDF 2,4 MB)

Boden-Bestand (PDF 1 MB)

Boden-Planung (PDF 2,2 MB)

Entwurf zeichnerischer Teil (PDF 1,7 MB)

Entwurf Festsetzungen (PDF 71 KB)

Kompensationsverzeichnis 1 (PDF 357 KB)

Kompensationsverzeichnis 2 (PDF 346 KB)

Öffentliche Bekanntmachung (PDF 394 KB)

Umweltbericht (PDF 2,5 MB)

 

Anderung des Bebauungsplanes „Unterer Osch II“, Stadtteil Hindelwangen

Der Gemeinderat der Stadt Stockach hat am 13.09.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Unterer Ösch II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die nachhaltige Ausnutzung der Grundstücksflächen geschaffen werden.
Der Entwurf der Satzung mit Begründung können im Zeitraum vom 8. April 2024 bis einschließlich 8. Mai 2024 im Internet unter folgendem Link: www.stockach.de/stadt-stockach/de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bebauungsplaene/aktuelle-beteiligungsverfahren oder im zentralen Internetportal des Landes unter www.uvp-verbund.de/Kartendienste eingesehen werden. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o. g. Zeitraum im Rathaus Stockach, Stadtbauamt, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können die Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: stadtbauamt@stockach.de) übermittelt werden. Bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg, wie etwa schriftlich bei der Stadtverwaltung Stockach, Adenauerstraße 4, 78333 Stockach möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Wir weisen darauf hin, dass keine Umweltprüfung stattfindet.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein öffentliches Verfahren handelt und daher dazu eingehende Stellungnahmen grundsätzlich in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.
Stockach, den 05.04.2024

S. Katter, Bürgermeisterin

die Öffentliche Bekanntmachung (PDF, 557 KB)

Satzungsentwurf (PDF, 83 KB)

Begründung (PDF, 86 KB)

Abgrenzungsplan (PDF, 723 KB)